Serbische Buchhaltung ist für Expats zunächst unübersichtlich: Paušal-Inhaber (Pauschalbesteuerte) haben kaum Pflichten, d.o.o.-Inhaber dagegen einen vollständigen Jahresabschluss. Wer was wann bei welcher Behörde meldet – dieser Artikel gibt den vollständigen Überblick für Preduzetnik (Einzelunternehmer) und d.o.o.
Buchhaltungspflichten nach Unternehmensform
Preduzetnik (Einzelunternehmer) mit Paušal
Das Paušal-System ist bewusst so konzipiert, dass der Verwaltungsaufwand minimal bleibt. Konkrete Pflichten:
- Einnahmen-Aufzeichnung: Monatliche Aufzeichnung aller Einnahmen (nicht Ausgaben) – einfaches Excel oder KFZ-ähnliche Aufstellung reicht
- Jährliche PP OPO-Meldung: Bis 31. März des Folgejahres werden die tatsächlichen Einnahmen gemeldet – auch wenn das Paušal darauf nicht direkt basiert
- Rechnungsstellung: Jede Rechnung muss PIB und Registrierungsnummer enthalten
- Kein Jahresabschluss: Keine Bilanz, keine GuV erforderlich
- Buchhalter: Technisch nicht zwingend, aber praktisch empfohlen für die Jahreserklärung
Preduzetnik (Einzelunternehmer) ohne Paušal (reguläre Buchführung)
Wer das Paušal-System nicht nutzt (abgelehnt, zu hoher Umsatz, eigene Entscheidung), führt eine vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
- Alle Einnahmen und Ausgaben laufend erfassen
- 10% Einkommensteuer auf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)
- Sozialversicherung auf Basis des Gewinns
- Buchhalter gesetzlich vorgeschrieben
- Jahressteuerklärung PP PPDG bis 15. Mai des Folgejahres
d.o.o. (GmbH)
Für eine d.o.o. gelten die vollständigen Buchhaltungsanforderungen nach dem serbischen Buchführungsgesetz (Zakon o računovodstvu):
- Doppelte Buchführung (dvojno knjiženje): Alle Geschäftsvorgänge nach doppeltem Buchführungsprinzip
- Jahresabschluss (finansijski izveštaj (Finanzbericht/Jahresabschluss)): Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang – bis 31. März des Folgejahres bei der APR einzureichen
- Körperschaftsteuererklärung (PDP): bis 30. Juni des Folgejahres
- Monatliche Lohnmeldungen: Für jeden Mitarbeiter – PPP PD Formular bis zum 5. des Folgemonats
- PDV-Erklärungen: Wenn PDV-pflichtig, monatlich oder vierteljährlich
- Ovlašćeni računovođa Pflicht: Lizenzierter Buchhalter gesetzlich vorgeschrieben
Monatskalender: Wann ist was fällig?
| Frist | Was | Wer |
|---|---|---|
| 5. des Monats | Lohnsteuer-Vorauszahlung + PPP PD Formular (Vormonat) | d.o.o. mit Angestellten |
| 10. des Monats | Paušal-Zahlung (monatlich) | Preduzetnik (Einzelunternehmer) mit Paušal |
| 10. des Monats | PDV-Erklärung (für monatliche PDV-Zahler) | PDV-pflichtige d.o.o. |
| 15. Mai | Jahressteuererklärung PP PPDG (Vorjahr) | Preduzetnik (Einzelunternehmer) ohne Paušal |
| 31. März | PP OPO – Einkommensmeldung (Vorjahr) | Alle Preduzetnik (Einzelunternehmer) |
| 31. März | Finansijski izveštaj – Jahresabschluss (Vorjahr) | d.o.o. |
| 30. Juni | Körperschaftsteuererklärung PDP (Vorjahr) | d.o.o. |
Was ist ein ovlašćeni računovođa (zugelassener Buchhalter)?
Der serbische Begriff für lizenzierten Buchhalter ist ovlašćeni računovođa (zugelassener Buchhalter). Dieser ist staatlich geprüft und beim Kammer der Buchhalter (Komora ovlašćenih revizora i računovođa) registriert. Nur ein ovlašćeni računovođa (zugelassener Buchhalter) darf:
- Den Jahresabschluss einer d.o.o. unterzeichnen
- Körperschaftsteuererklärungen einreichen
- Bestimmte Meldungen gegenüber der Poreska uprava abgeben
Ein einfacher Buchhalter ohne Lizenz kann administrative Aufgaben erledigen, darf diese Pflichtaufgaben aber nicht übernehmen. Achten Sie auf die Lizenz bei der Auswahl.
Was kostet ein Buchhalter in Serbien?
| Paket | Monatliche Kosten | Enthält |
|---|---|---|
| Preduzetnik (Einzelunternehmer) Basis | 40–80 € | Monatliche Meldungen, Jahreserklärung |
| d.o.o. Klein (bis 5 Mitarbeiter) | 100–200 € | Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss |
| d.o.o. Mittel (5–20 Mitarbeiter) | 200–400 € | Vollständige Buchhaltung, PDV, Jahresabschluss |
| d.o.o. IT/IP Box | 200–500 € | Wie Mittel + IP-Box-Dokumentation |
| Jahresabschluss (einmalig) | 300–800 € | Nur Abschluss ohne laufende Betreuung |
Im Vergleich zu Deutschland sind das erhebliche Einsparungen – ein vergleichbares Paket in Deutschland würde das 3–5-fache kosten.
Rechnungsanforderungen in Serbien
Jede Rechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Name und Adresse des Ausstellers
- PIB des Ausstellers
- Matični broj (falls d.o.o.) oder APR-Registrierungsnummer (falls Preduzetnik (Einzelunternehmer))
- Rechnungsnummer
- Datum der Ausstellung
- Beschreibung der Leistung
- Betrag (in RSD oder ggf. Fremdwährung)
- Angabe ob PDV-pflichtig oder PDV-befreit (mit Rechtsgrundlage)
Rechnungen können auf Serbisch, Englisch oder Deutsch ausgestellt werden – für ausländische Auftraggeber ist Englisch üblich. Die Pflichtangaben müssen immer vorhanden sein.
Elektronische Rechnungsstellung (e-Faktura)
Seit 2022 ist in Serbien die elektronische Rechnungsstellung (e-Faktura) für B2B-Transaktionen zwischen d.o.o. schrittweise verpflichtend eingeführt worden. Für Transaktionen mit staatlichen Einrichtungen gilt die Pflicht bereits vollständig. Für private B2B-Rechnungen ist die Umsetzung noch im Gange – lassen Sie sich von Ihrem Buchhalter zum aktuellen Stand beraten.
PDV (Mehrwertsteuer) in Serbien
Die serbische PDV (Porez na dodatu vrednost) entspricht der deutschen Mehrwertsteuer. Wichtig:
- Registrierungsschwelle: 8 Millionen RSD Jahresumsatz (~67.000 €) – darunter keine PDV-Pflicht
- Standardsatz: 20%
- Ermäßigter Satz: 10% (Lebensmittel, Bücher, Medikamente)
- Exportleistungen: PDV-frei (0%) – das betrifft die meisten B2B-Dienstleistungen an ausländische Kunden
- Freiwillige Registrierung: Möglich auch unter der Schwelle – sinnvoll bei hohen Vorsteuerbeträgen
Häufige Fehler bei der Buchhaltung in Serbien
- Paušal-Zahlungen vergessen: Die monatlichen Paušal-Überweisungen laufen nicht automatisch – Sie müssen aktiv zahlen. Versäumte Zahlungen führen zu Mahngebühren.
- Jahresabschluss versäumen: Für d.o.o. gibt es empfindliche Bußgelder bei verspäteter Einreichung des finansijski izveštaj (Finanzbericht/Jahresabschluss).
- Buchhalter wechseln ohne Übergabe: Stellen Sie sicher, dass Ihr Buchhalter beim Wechsel alle Unterlagen, Zugänge und Belege vollständig übergibt.
- Fremdwährung falsch verbuchen: Einnahmen in Euro müssen zum Tageskurs in RSD umgerechnet und entsprechend verbucht werden.
Fazit
Buchhaltung in Serbien ist für Paušal-Inhaber (Pauschalbesteuerte) bemerkenswert einfach – für d.o.o. gibt es dagegen vollständige Anforderungen wie in jedem EU-Staat. Der entscheidende Faktor: einen guten ovlašćeni računovođa (zugelassener Buchhalter) finden, der Ihre Unternehmensform und Ihre spezifischen Anforderungen (IT, IP Box, Auslandseinkünfte) kennt. Investieren Sie in diese Beziehung früh.
Weiterführend:
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