Wer in Serbien heiratet oder als verheirateter Expat nach Serbien zieht, kommt mit dem serbischen Güterrecht in Berührung. Das gesetzliche Güterrecht Serbiens ist die Gütergemeinschaft für ehelich erworbenes Vermögen – mit erheblichen Konsequenzen für Unternehmer und Immobilieneigentümer. Ein Ehevertrag kann das gezielt steuern.
Das serbische Güterrecht: Gesetzlicher Standard
Das serbische Familiengesetz (Porodični zakon) kennt als Regelgüterstand die Gütergemeinschaft des während der Ehe erworbenen Vermögens (bračna stečevina). Das bedeutet:
- Alles, was beide Ehepartner während der Ehe erwerben (Einkommen, Immobilien, Unternehmensanteile), gehört beiden gemeinsam zu gleichen Teilen (50/50)
- Voreheliches Vermögen und Erbschaften bleiben Einzeleigentum (posebna imovina)
- Bei Scheidung oder Tod wird das gemeinsame Vermögen hälftig geteilt
Für Unternehmer ist das relevant: Wenn Sie während der Ehe eine d.o.o. gründen oder GmbH-Anteile erwerben, gehört die Hälfte davon dem Ehepartner – auch ohne dessen aktive Beteiligung.
Wann ist ein Ehevertrag in Serbien sinnvoll?
- Sie sind Unternehmer und wollen Unternehmensanteile schützen
- Sie besitzen Immobilien, die nicht in die Gütergemeinschaft fallen sollen
- Sie haben Kinder aus früheren Beziehungen und wollen Erbrechtsfragen klären
- Unterschiedliche Vermögensverhältnisse der Partner – klarere Regelung gewünscht
- Internationale Ehe (dt.-sr.) – das anwendbare Güterrecht unklar
Mögliche Güterstände im serbischen Ehevertrag
Gütertrennung (razdvajanje imovine)
Jeder Ehepartner verwaltet sein Vermögen vollständig selbständig; kein gemeinsames Vermögen entsteht während der Ehe. Ideal für Unternehmer.
Modifizierte Gütergemeinschaft
Die gesetzliche Gütergemeinschaft gilt nur für bestimmte Vermögensarten – zum Beispiel das gemeinsame Haus, nicht aber für Unternehmensanteile oder Wertpapierdepots.
Gütergemeinschaft mit Ausnahmen
Die volle Gütergemeinschaft bleibt, aber bestimmte Assets (z.B. Voreheliches, Erbschaften, beruflich genutztes Vermögen) werden ausdrücklich ausgenommen.
Form und Abschluss des Ehevertrags in Serbien
Ein serbischer Ehevertrag muss:
- Schriftlich sein
- Vor einem Notar abgeschlossen werden (notarielle Beurkundung ist Pflicht)
- Vor oder während der Ehe geschlossen werden können – auch nach der Hochzeit ist ein Ehevertrag möglich
Kosten: Notargebühren abhängig vom Vermögenswert – üblich ca. 10.000–30.000 RSD (80–250 €) plus eventuelle Anwaltskosten für die Ausarbeitung.
Internationales Güterrecht: Das serbisch-deutsche Problem
Wenn ein deutsches und ein serbisches Staatsbürger heiraten oder wenn Deutsche in Serbien leben und heiraten, stellt sich die Frage: Welches Güterrecht gilt?
EU-Güterrechtsverordnung
Seit 2019 gibt es die EU-Güterrechtsverordnungen (Nr. 2016/1103 und 2016/1104). Deutschland hat diese umgesetzt. Für EU-Bürger gilt: Das Güterrecht des ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsorts nach der Hochzeit ist maßgeblich. Wenn Sie sofort nach der Hochzeit nach Serbien ziehen – wird damit serbisches Güterrecht angeknüpft?
Nicht ganz: Da Serbien kein EU-Mitglied ist, gilt die Verordnung nicht direkt für Serbien. Deutschland als EU-Staat wendet aber seine Kollisionsregeln an. Ergebnis: Es kommt auf den Einzelfall an – und auf den Aufenthaltsort bei Eheschließung.
Empfehlung: Explizite Rechtswahl
In internationalen Ehen: Wählen Sie im Ehevertrag ausdrücklich das anwendbare Güterrecht. "Die güterrechtlichen Beziehungen der Ehegatten richten sich nach serbischem Recht" (oder deutschem, je nach Präferenz). Das schafft Klarheit und verhindert spätere Auseinandersetzungen.
Ehevertrag und Unternehmensschutz
Für Unternehmer in Serbien ist der Ehevertrag ein wichtiges Instrument:
Scenario: d.o.o.-Gründung während der Ehe
Ohne Ehevertrag: Die d.o.o.-Anteile, die während der Ehe erworben wurden, gehören zur Hälfte dem Ehepartner. Im Scheidungsfall: Auseinandersetzung über die Gesellschaftsanteile, möglicherweise Zwangsversteigerung oder Auszahlung des Partners.
Mit Ehevertrag (Gütertrennung): d.o.o.-Anteile bleiben Einzeleigentum. Klarer, sauberer.
Scenario: Immobilieneigentum
Ohne Ehevertrag: Immobilien, die während der Ehe gekauft werden, gehören beiden 50/50 – auch wenn nur einer bezahlt hat. Mit Ehevertrag: Eigentum kann klar zugeordnet werden.
Scheidung und Güteraufteilung in Serbien
Bei einer Scheidung in Serbien wird das gemeinsame Vermögen (bračna stečevina) durch das Gericht aufgeteilt – grundsätzlich hälftig. Wenn keine Einigung erzielt wird: Klageverfahren vor dem Grundgericht. Dauer: 1–3 Jahre.
Mit einem klaren Ehevertrag kann die Auseinandersetzung erheblich beschleunigt und vereinfacht werden.
Fazit
Der Ehevertrag ist in Serbien besonders für Unternehmer und Immobilieneigentümer keine optionale Absicherung, sondern eine kluge Gestaltung. Das gesetzliche Güterrecht (Hälfteteilung) kann erhebliche unerwünschte Konsequenzen haben – ein Ehevertrag mit Gütertrennung oder gezielten Ausnahmen löst das einfach und kostengünstig.
Weiterführend:
- Erbrecht in Serbien für Expats
- Rechtliche Grundlagen für Expats in Serbien
- Firmengründung in Serbien
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