Kaufvertrag Immobilien in Serbien – Was Ausländer wissen müssen 2026
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Kaufvertrag Immobilien in Serbien – Was Ausländer wissen müssen 2026

Ratgeber · Exgentum · Serbien

Deutsche und Österreicher können in Serbien legal Immobilien kaufen – Grundlage ist das serbisch-deutsches und serbisch-österreichisches Gegenseitigkeitsprinzip. Der Prozess ist formal ähnlich wie in Deutschland, hat aber eigene Tücken: Grundbuch-Probleme, Vorlasten, fehlende Eigentumshistorie. Was Sie vor der Unterschrift wissen müssen.

Dürfen Deutsche und Österreicher Immobilien in Serbien kaufen?

Ja. Deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger können in Serbien Wohn- und Gewerbeimmobilien erwerben. Rechtliche Grundlage: Bilaterale Abkommen auf Basis des Gegenseitigkeitsprinzips. Einschränkungen bestehen für:

Überblick: Der Kaufprozess in Serbien

  1. Immobilie finden und Verkäufer einigen (Kaufpreis, Bedingungen)
  2. Due Diligence: Grundbuchauszug, Baurecht, Schuldenfreiheit prüfen
  3. Vorvertrag (predugovor) mit Anzahlung
  4. PIB und ggf. Aufenthaltstitel sicherstellen
  5. Hauptkaufvertrag beim Notar (kupoprodajni ugovor)
  6. Grunderwerbsteuer bezahlen
  7. Eintragung im Grundbuch (promena vlasnika im kataster)

Due Diligence: Was muss geprüft werden?

Das ist der wichtigste und oft vernachlässigte Schritt. Serbiens Grundbuch hat historische Lücken – nicht alle Immobilien haben saubere Eigentumshistorie:

Grundbuchauszug (list nepokretnosti)

Beim serbischen Kataster (Republički geodetski zavod – RGZ) erhältlich. Prüfen Sie:

Baugenehmigung und Wohnungseigentumsrecht

Viele ältere Gebäude in Serbien wurden ohne vollständige Genehmigungen gebaut oder nachträglich nicht legalisiert. Das kann erhebliche Probleme bei Verkauf, Hypothek und behördlichen Verfahren verursachen. Prüfen Sie:

Schuldenfreiheit

Der Vorvertrag (predugovor)

Nach der Einigung auf Preis und Bedingungen, aber vor dem Hauptvertrag, wird üblicherweise ein Vorvertrag abgeschlossen. Dieser enthält:

Notarieller Hauptkaufvertrag

Der Hauptkaufvertrag muss in Serbien notariell beglaubigt werden (belezhena isprava). Der Notar:

Als Ausländer ohne Serbisch-Kenntnisse: Ein vereidigter Übersetzer muss beim Notartermin anwesend sein. Die Kosten für Übersetzung und Notar trägt in der Regel der Käufer (Vereinbarung möglich).

Notargebühren: 0,3–0,5% des Kaufpreises, je nach Notarliste.

Grunderwerbsteuer und sonstige Kosten

KostenartSatz/BetragWer zahlt
Grunderwerbsteuer (porez na prenos apsolutnih prava)2,5% des KaufpreisesKäufer
Notargebühren0,3–0,5% des KaufpreisesKäufer (meist)
Anwaltskosten Due Diligence500–1.500 € (pauschal)Käufer
Grundbucheintragungsgebührca. 5.000 RSD (~40 €)Käufer
Maklergebühr (if applicable)2–3% des KaufpreisesVerkäufer oder Käufer

Gesamtnebenkosten Käufer: ca. 3,5–5% des Kaufpreises. Bei 100.000 € Kaufpreis: ca. 3.500–5.000 € Nebenkosten.

Grundbucheintragung nach Kauf

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und Zahlung der Grunderwerbsteuer muss der neue Eigentümer im serbischen Kataster (RGZ) eingetragen werden. Dazu:

Häufige Risiken beim Immobilienkauf in Serbien

Empfehlung: Rechtsanwalt für Due Diligence

Gehen Sie keinen Immobilienkauf in Serbien ohne einen lokalen Rechtsanwalt ein. Die Kosten (500–1.500 €) sind marginal im Vergleich zum Kaufpreis und den möglichen Problemen ohne sorgfältige Prüfung.

Fazit

Immobilienkauf in Serbien ist für DACH-Bürger möglich und zunehmend populär – vor allem in Belgrad und Novi Sad. Die Preise sind attraktiv, die Prozesse ähneln dem deutschen System, haben aber eigene Risiken. Mit guter Due Diligence und professioneller Begleitung ist der Kauf gut abwickelbar.

Weiterführend:

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