Ein Online-Shop in Serbien ist schnell technisch aufgesetzt. Rechtlich steckt mehr dahinter, als viele Gründer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz erwarten. Das serbische Recht orientiert sich in vielen Bereichen an der EU, ist aber nicht identisch. Dazu kommen Besonderheiten, die es in Deutschland so nicht gibt, etwa die elektronische Fiskalisierung jedes Verkaufs an Endkunden.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Rechtsrahmen für E-Commerce in Serbien: welche Gesetze gelten, welche Pflichtangaben Ihr Shop braucht, wie Widerruf und Datenschutz geregelt sind, was bei Rechnungen und Zahlungen gilt und worauf Sie beim Versand in die EU achten müssen. Einen allgemeinen Überblick über das serbische Recht für Zuzügler finden Sie in Rechtliche Grundlagen für Expats in Serbien.
Dieser Text ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung vor dem Start von einem serbischen Anwalt prüfen.
Die Gesetze, die Ihren Shop betreffen
Für einen Online-Shop sind in Serbien vor allem diese Regelwerke maßgeblich:
| Gesetz | Serbischer Name | Worum es geht |
|---|---|---|
| Gesetz über den elektronischen Handel | Zakon o elektronskoj trgovini | Informationspflichten, Vertragsschluss online, kommerzielle Kommunikation |
| Verbraucherschutzgesetz | Zakon o zaštiti potrošača | Vorvertragliche Informationen, Widerrufsrecht, Gewährleistung |
| Handelsgesetz | Zakon o trgovini | Regeln für den Handel, Preisangaben, Rabattaktionen |
| Datenschutzgesetz | Zakon o zaštiti podataka o ličnosti (ZZPL) | Verarbeitung personenbezogener Daten |
| Fiskalisierungsgesetz | Zakon o fiskalizaciji | Elektronische Fiskalrechnung bei Verkäufen an Endkunden |
| Gesetz über elektronische Rechnungen | Zakon o elektronskom fakturisanju | E-Rechnungen im Geschäftsverkehr |
| Werbegesetz | Zakon o oglašavanju | Werbung und Marketing |
Im Juli 2019 wurden das Handelsgesetz neu gefasst und das Gesetz über den elektronischen Handel geändert. Seitdem sind unter anderem Dropshipping-Modelle ausdrücklich geregelt, und Saisonschlussverkäufe dürfen höchstens zweimal im Jahr für jeweils höchstens 60 Tage stattfinden.
Rechtsform: Preduzetnik oder d.o.o.
Bevor Sie verkaufen, brauchen Sie eine registrierte Rechtsform. In Frage kommen der Einzelunternehmer (preduzetnik) und die GmbH (d.o.o.). Wie die Gründung abläuft, beschreiben wir in Firmengründung in Serbien. Die Entscheidung zwischen beiden Formen behandelt d.o.o. oder preduzetnik?
Für Online-Händler ist ein Punkt besonders wichtig: Die pauschale Besteuerung (paušal), die viele Freiberufler als preduzetnik nutzen, steht für den Einzel- und Großhandel nicht zur Verfügung. Ein Shop, der Waren verkauft, muss deshalb mit ordentlicher Buchführung rechnen. Das verändert die Kostenrechnung gegenüber einer reinen Dienstleistungstätigkeit deutlich. Bei digitalen Produkten oder Dienstleistungen kann die Lage anders sein. Lassen Sie die Einordnung Ihrer Tätigkeit vor der Gründung prüfen.
Zur Registrierung gehört auch die passende Tätigkeitsangabe. Lagern Sie Waren außerhalb Ihres Geschäftssitzes, etwa in einem externen Lager, muss dieser Ort registriert werden. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder.
Pflichtangaben im Shop: Das serbische Gegenstück zum Impressum
Ein „Impressum“ im deutschen Sinne kennt das serbische Recht nicht unter diesem Namen. Das Gesetz über den elektronischen Handel verpflichtet Anbieter aber, bestimmte Informationen leicht, direkt und dauerhaft zugänglich zu machen. Dazu gehören in der Praxis:
- vollständiger Firmenname und Sitz
- Registrierungsnummer (matični broj) und Steuernummer (PIB)
- Kontaktdaten einschließlich E-Mail-Adresse
- Angabe des Registers, in dem das Unternehmen eingetragen ist
- bei regulierten Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde
Zum Bestellprozess verlangt das Gesetz außerdem, dass der Kunde vor der Bestellung die technischen Schritte bis zum Vertragsschluss kennt, Eingabefehler erkennen und korrigieren kann und den Eingang seiner Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigt bekommt.
Dazu kommen Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Liefer-, Zahlungs- und Rückgabebedingungen, eine Datenschutzerklärung und die Informationen zum Widerrufsrecht. Für Verbraucher in Serbien sollten diese Texte auf Serbisch vorliegen. Eine deutsche oder englische Fassung kann zusätzlich angeboten werden.
Verbraucherschutz: Widerruf und Gewährleistung
Das Verbraucherschutzgesetz gibt Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, ähnlich wie in der EU. Für Sie als Händler bedeutet das:
- Sie müssen den Kunden vor Vertragsschluss klar über das Widerrufsrecht informieren und ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen.
- Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich.
- Nach einem Widerruf müssen Sie den Kaufpreis innerhalb der gesetzlichen Frist erstatten.
- Für bestimmte Waren gibt es Ausnahmen, etwa für Sonderanfertigungen, schnell verderbliche Waren oder versiegelte Hygieneartikel nach dem Öffnen.
Die genaue Ausgestaltung, etwa wer die Rücksendekosten trägt und wie lange die Erstattung dauern darf, sollten Sie anhand des aktuellen Gesetzestextes mit Ihrem Anwalt festlegen. Bitte vor Ort bestätigen, denn die deutsche Musterwiderrufsbelehrung lässt sich nicht einfach übersetzen.
Neben dem Widerruf gilt die gesetzliche Gewährleistung für Mängel der Ware (saobraznost, also Vertragsmäßigkeit). Beschwerden (reklamacije) müssen Sie nach serbischem Verbraucherrecht schriftlich erfassen und innerhalb gesetzlicher Fristen beantworten. Ein internes Reklamationsbuch oder ein entsprechendes Ticketsystem gehört deshalb von Anfang an dazu.
Freiwillig können Sie Ihren Shop mit dem e-Trustmark der serbischen Wirtschaftskammer (Privredna komora Srbije) zertifizieren lassen. Das Siegel ist keine Pflicht, schafft bei serbischen Kunden aber Vertrauen.
Datenschutz nach ZZPL
Das serbische Datenschutzgesetz (ZZPL) wurde im November 2018 verabschiedet und gilt seit dem 21. August 2019. Es übernimmt die meisten Grundsätze der DSGVO: Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, Informationspflichten, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung und Meldepflichten bei Datenpannen. Aufsichtsbehörde ist der Beauftragte für Informationen von öffentlicher Bedeutung und den Schutz personenbezogener Daten (Poverenik).
Für einen Online-Shop heißt das konkret:
- Datenschutzerklärung auf Serbisch mit allen Pflichtangaben
- Einwilligung für Newsletter und nicht notwendige Cookies
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Hosting, Versanddienstleistern und Zahlungsanbietern
- Übersicht über alle verarbeiteten Daten und Datenflüsse
- Prüfung von Datenübermittlungen ins Ausland, etwa an Tools mit Servern außerhalb Serbiens
Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 50.000 und 2.000.000 Dinar geahndet werden. Ein in der EU DSGVO-konformer Shop ist eine gute Ausgangsbasis, ersetzt aber nicht die Anpassung an das serbische Gesetz.
Fiskalisierung und E-Rechnung
Fiskalrechnung bei Verkäufen an Endkunden
Serbien hat mit dem Fiskalisierungsgesetz ein System eingeführt, bei dem jede Rechnung an Endkunden elektronisch über die Steuerverwaltung verifiziert wird. Das betrifft grundsätzlich auch den Online-Handel. Der Kunde erhält einen Fiskalbeleg, der elektronisch übermittelt werden kann. Für Online-Shops gibt es spezialisierte Anbieter, die die Ausstellung der elektronischen Fiskalrechnungen technisch übernehmen und an das Shopsystem anbinden.
Welche Lösung für Ihren Shop passt und wann genau der Fiskalbeleg bei Vorkasse, Kartenzahlung oder Nachnahme auszustellen ist, sollten Sie mit Ihrer Buchhaltung klären. Bitte vor Ort bestätigen, denn hier unterscheidet sich die Praxis stark von Deutschland.
E-Rechnungen im Geschäftsverkehr
Verkaufen Sie auch an Unternehmen, gilt das Gesetz über elektronische Rechnungen. Rechnungen zwischen Unternehmen laufen über das staatliche System für elektronische Rechnungen (Sistem elektronskih faktura, SEF). Ihr Shop- oder Buchhaltungssystem sollte diese Anbindung beherrschen.
Umsatzsteuer
Die Pflicht zur Registrierung für die Umsatzsteuer (PDV) beginnt in Serbien, wenn Ihr Umsatz in den letzten zwölf Monaten 8 Millionen Dinar übersteigt. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Wie sich das auf Ihre Preise auswirkt, gehört in die Kalkulation vor dem Start.
Zahlungsanbieter
Die Wahl der Zahlungsarten ist in Serbien eingeschränkter als in Deutschland. Verbreitet sind:
- Kartenzahlung über einen Vertrag mit einer serbischen Bank oder einem lokalen Zahlungsdienstleister. Voraussetzung ist ein Geschäftskonto in Serbien. Wie Sie es eröffnen, steht in Bankkonto in Serbien als Ausländer eröffnen.
- Sofortzahlung per QR-Code über das Instant-Payment-System der Serbischen Nationalbank (IPS).
- Nachnahme (pouzeće) über Kurierdienste. Sie ist bei serbischen Kunden nach wie vor sehr beliebt.
- Überweisung auf das Geschäftskonto.
Internationale Anbieter, die in Deutschland Standard sind, stehen serbischen Unternehmen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Den aktuellen Stand sollten Sie direkt beim jeweiligen Anbieter prüfen, bevor Sie Ihren Shop darauf aufbauen. Zahlungsdienste unterliegen in Serbien dem Gesetz über Zahlungsdienste und der Aufsicht der Nationalbank.
Versand in die EU: Zoll und Umsatzsteuer
Viele deutschsprachige Gründer wollen von Serbien aus auch Kunden in der EU beliefern. Dabei gilt: Serbien ist kein EU-Mitglied, jede Sendung in die EU ist eine Ausfuhr aus Serbien und eine Einfuhr in die EU.
- Ausfuhr aus Serbien: Für die Sendung ist eine Ausfuhranmeldung nötig. Kurierdienste bieten das als Leistung an.
- Einfuhrumsatzsteuer in der EU: Seit Juli 2021 fällt auf jede Sendung in die EU Umsatzsteuer an, unabhängig vom Warenwert. Für Sendungen bis 150 Euro gibt es das Verfahren IOSS, bei dem Sie die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes beim Verkauf berechnen und gesammelt abführen. Händler außerhalb der EU brauchen dafür in der Regel einen Vertreter in der EU.
- Zoll auf Kleinsendungen: Die EU hat im Dezember 2025 beschlossen, die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 Euro abzuschaffen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt bis voraussichtlich Juli 2028 als Übergangslösung ein Pauschalzoll von 3 Euro je Zolltarifnummer in der Sendung. Eine Bestellung mit fünf verschiedenen Warenarten kostet also 15 Euro Zoll.
- Präferenzursprung: Für Waren mit serbischem Ursprung sieht das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Serbien Zollpräferenzen vor. Nach Auswertungen von Exportberatern wird der Pauschalzoll für Kleinsendungen aber auch bei Präferenzursprung erhoben. Für Ihre konkreten Produkte sollten Sie das mit einem Zollberater bestätigen.
Für den Versand in die EU müssen Sie außerdem prüfen, ob für Ihre Produkte EU-Vorschriften gelten, etwa Kennzeichnungspflichten oder Produktsicherheitsregeln. Wer in die EU verkauft, muss je nach Produkt einen Verantwortlichen in der EU benennen.
Checkliste vor dem Start
- Rechtsform gewählt, Tätigkeit und Lager korrekt registriert
- Geschäftskonto eröffnet, Zahlungsanbieter vertraglich angebunden
- Pflichtangaben, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung auf Serbisch, anwaltlich geprüft
- Fiskalisierungslösung an das Shopsystem angebunden
- E-Rechnung über SEF eingerichtet, falls Sie an Unternehmen verkaufen
- Reklamationsprozess und Reklamationsbuch eingerichtet
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit allen Dienstleistern
- Bei EU-Versand: Ausfuhrprozess, IOSS-Vertreter und Produktvorschriften geklärt
Unterstützung bei Gründung und Organisation
Exgentum begleitet deutschsprachige Gründer in Serbien bei der Firmengründung, der Kontoeröffnung und der Organisation vor Ort und stellt den Kontakt zu Anwälten und Buchhaltern her, die mit E-Commerce vertraut sind. So wissen Sie vor dem ersten Verkauf, welche Pflichten auf Ihren Shop zukommen.
Häufige Fragen
Brauche ich in Serbien ein Impressum?
Den Begriff gibt es im serbischen Recht nicht. Das Gesetz über den elektronischen Handel verlangt aber ähnliche Pflichtangaben, unter anderem Firmenname, Sitz, Registrierungsnummer, Steuernummer und Kontaktdaten.
Gilt in Serbien ein Widerrufsrecht für Online-Käufe?
Ja. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist.
Kann ich meinen Shop als preduzetnik mit Pauschalsteuer betreiben?
Für den Einzel- und Großhandel ist die Pauschalbesteuerung nicht vorgesehen. Rechnen Sie mit ordentlicher Buchführung.
Muss ich für Online-Verkäufe Fiskalrechnungen ausstellen?
Grundsätzlich ja, bei Verkäufen an Endkunden. Die technische Umsetzung übernehmen spezialisierte Anbieter. Die Details klären Sie mit Ihrer Buchhaltung.
Gilt die DSGVO für meinen serbischen Shop?
In Serbien gilt das eigene Datenschutzgesetz ZZPL, das der DSGVO stark ähnelt. Wenn Sie Kunden in der EU gezielt ansprechen, kann zusätzlich die DSGVO anwendbar sein.
Was kostet der Versand in die EU zusätzlich?
Auf jede Sendung fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Seit dem 1. Juli 2026 kommt bei Kleinsendungen bis 150 Euro ein Pauschalzoll von 3 Euro je Zolltarifnummer hinzu.
Die Entscheidung steht – jetzt geht es um die Umsetzung
Vom Aufenthaltstitel über die Firmengründung bis zum Bankkonto: Wir begleiten Sie durch die Behördengänge und häufigsten Stolperfallen. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den ersten Antrag stellen.
Kostenloses Erstgespräch anfragen