Die PIB – der Poreski identifikacioni broj – ist die serbische Steuernummer. Ohne sie läuft in Serbien nichts: kein Geschäftskonto, keine Firmengründung, keine offizielle Tätigkeit als Selbständiger. Die gute Nachricht: Die Beantragung ist einfacher als in Deutschland, dauert weniger als eine Woche, und ist kostenlos.
Was ist die PIB?
Die PIB (Poreski identifikacioni broj, zu Deutsch: Steueridentifikationsnummer) ist die neunstellige Nummer, mit der die Poreska uprava (serbisches Finanzamt) natürliche Personen und juristische Personen im Steuersystem identifiziert. Sie entspricht funktional der deutschen Steuer-ID (für natürliche Personen) oder der Steuernummer (für Unternehmen).
Jede PIB ist einmalig und lebenslang gültig. Sie wird nicht automatisch bei Einreise vergeben – Sie müssen sie aktiv beantragen.
Wer braucht eine PIB?
- Preduzetnik (Einzelunternehmer): Pflicht vor Aufnahme der Tätigkeit
- Gesellschafter und Geschäftsführer einer d.o.o.: Pflicht – wird bei Firmengründung automatisch vergeben (als Teil der APR-Registrierung)
- Natürliche Personen mit serbischen Einkunftsquellen: Pflicht für Steuererklärung
- Expats die Immobilien kaufen: Pflicht für die Grunderwerbsteuer und das Kataster
- Personen die ein serbisches Bankkonto als Ausländer eröffnen wollen: PIB wird von den meisten Banken verlangt
PIB für natürliche Personen beantragen
Die PIB als natürliche Person beantragen Sie persönlich bei der zuständigen Poreska uprava (Steuerbehörde) in Ihrem Wohnort. In Belgrad gibt es mehrere Standorte – der Hauptstandort ist in Zemun, aber es gibt Außenstellen in vielen Stadtteilen.
Benötigte Unterlagen:
- Reisepass im Original (und Kopie)
- Nachweis des Wohnsitzes in Serbien (Prijava – die Wohnsitzanmeldung bei der Polizei)
- Ausgefülltes Formular PPDFL (erhältlich vor Ort oder auf der Website der Poreska uprava)
Der Antrag ist kostenlos. Die PIB wird meist am selben Tag oder innerhalb von 1–3 Werktagen ausgestellt.
PIB für Preduzetnik
Wenn Sie sich als Einzelunternehmer (preduzetnik) bei der APR registrieren, wird die PIB automatisch im Rahmen dieses Prozesses vergeben – Sie müssen sie nicht separat beantragen. Die APR leitet die Registrierungsdaten an die Poreska uprava weiter.
Nach der APR-Registrierung erhalten Sie einen Auszug (izvod), der Ihre PIB enthält. Mit diesem Dokument können Sie das Geschäftskonto eröffnen.
PIB für d.o.o.
Bei der Gründung einer d.o.o. wird ebenfalls automatisch eine PIB vergeben – sowohl für die Gesellschaft (juristische Person) als auch für die Geschäftsführer und Gesellschafter als natürliche Personen, sofern diese noch keine PIB haben.
Als Gründer einer d.o.o. benötigen Sie also keine separate PIB-Beantragung – außer Sie beantragen die PIB vorab, um das Geschäftskonto parallel zur Gründung zu eröffnen.
Die PIB im Alltag
Die PIB ist allgegenwärtig in der serbischen Geschäftswelt:
- Auf jeder Rechnung muss die PIB des Ausstellers stehen
- Beim Kauf und Verkauf von Immobilien
- Bei Behördengängen (Aufenthaltstitel, Wohnsitzanmeldung)
- Bei der Lohnabrechnung für Mitarbeiter
- Bei der Eröffnung von Geschäftskonten
- In der Steuererklärung
Was wenn man die PIB verliert oder vergisst?
Die PIB kann bei der Poreska uprava jederzeit erneut abgefragt werden. Mit Reisepass und Identificierung ist das unkompliziert möglich. Außerdem ist die PIB auf dem Geschäftskonto hinterlegt und im APR-Auszug verzeichnet – sie ist schwer zu verlieren.
PIB vs. JMBG vs. Matični broj
Es gibt in Serbien mehrere Identifikationsnummern, die leicht verwechselt werden:
| Nummer | Deutsch | Für wen |
|---|---|---|
| PIB | Steuernummer | Alle Steuerpflichtigen und Unternehmen |
| JMBG | Personalausweisnummer / Meldenummer | Serbische Staatsbürger (Äquivalent Personalausweisnummer) |
| Matični broj | Handelsregisternummer | Juristische Personen (d.o.o., etc.) |
| PIB (Firma) | Unternehmens-Steuernummer | Juristische Personen – separate PIB von der persönlichen |
Ausländer erhalten in der Regel keine JMBG – diese Nummer ist serbischen Staatsbürgern vorbehalten. Als Ausländer identifizieren Sie sich über Reisepass und PIB.
Fazit
Die PIB-Beantragung ist einer der einfachsten Schritte im serbischen Einwanderungsprozess. Planen Sie sie früh ein – idealerweise in den ersten Wochen nach Ihrer Ankunft und unmittelbar nach der Wohnsitzanmeldung (Prijava). Ohne PIB kommen Sie bei Firmengründung und Bankkonto nicht weiter.
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