Für GmbH-Gesellschafter ist die Wegzugsbesteuerung das gravierendste steuerliche Hindernis beim Wegzug aus Deutschland. Was für Arbeitnehmer oder Freiberufler eine überschaubare Abmeldeformalität ist, kann für den GmbH-Gesellschafter eine sechsstellige Steuerforderung bedeuten – allein durch den Wohnsitzwechsel. Was gilt, welche Ausnahmen existieren, und wie man das Problem legal löst.
Warum GmbH-Gesellschafter besonders betroffen sind
Der Gesetzgeber hat die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) explizit eingeführt, um zu verhindern, dass stille Reserven in Kapitalgesellschaften durch Wegzug der deutschen Besteuerung entzogen werden. Die Logik: Wenn Sie die GmbH-Anteile in Deutschland verkauft hätten, hätten Sie Abgeltungsteuer gezahlt. Durch den Wegzug entziehen Sie Deutschland das Besteuerungsrecht an der latenten Wertsteigerung – also besteuert es diese prophylaktisch.
Betroffen sind alle, die:
- Mindestens 1% an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft halten (§ 17 EStG)
- Mindestens 7 der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren
- Durch Wegzug aus der deutschen Steuerpflicht ausscheiden
Die 1%-Schwelle ist bewusst niedrig angesetzt. Ein Minderheitsgesellschafter mit 3% an einer wertvollen GmbH kann genauso betroffen sein wie ein Alleingesellschafter.
Was genau wird besteuert?
Besteuert wird der fiktive Veräußerungsgewinn: der Unterschied zwischen dem gemeinen Wert der Anteile am Tag des Wegzugs und den historischen Anschaffungskosten. Das entspricht der Berechnung, die bei einem echten Verkauf nach § 17 EStG gelten würde – nur ohne tatsächliche Transaktion.
Steuersatz: 26,375% Abgeltungsteuer (oder Teileinkünfteverfahren bei betrieblichen Anteilen).
Zur Berechnung im Detail: Wegzugsbesteuerung berechnen.
Besonderheiten für verschiedene GmbH-Konstellationen
Alleingesellschafter (100%)
Der Alleingesellschafter ist am stärksten betroffen: Die gesamte stille Reserve der GmbH wird dem Wegzugsgewinn zugeordnet. Gleichzeitig hat er die meisten Gestaltungsmöglichkeiten, da er alleine entscheiden kann, wie die GmbH strukturiert wird.
Gesellschafter-Geschäftsführer
Wer gleichzeitig GF ist und Deutschland verlässt, muss zusätzlich das Thema der Betriebsstätte beachten: Führt er die GmbH weiterhin von Serbien aus, könnte Deutschland argumentieren, dass die Geschäftsleitung nach Deutschland weist und die GmbH weiterhin inländisch ist. Das schafft eine doppelte Problemstellung.
Minderheitsgesellschafter (<10%)
Auch Minderheitsgesellschafter unterliegen der Wegzugsbesteuerung ab 1% Beteiligung. Sie haben aber weniger Gestaltungsspielraum, da Umstrukturierungsmaßnahmen (Kapitalerhöhungen etc.) die Zustimmung der Mehrheitsgesellschafter erfordern.
Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft
§ 6 AStG gilt nicht nur für deutsche GmbHs – auch Beteiligungen an österreichischen GmbHs, Schweizer AGs oder anderen ausländischen Kapitalgesellschaften fallen darunter, wenn Sie als Steuerpflichtiger in Deutschland ansässig waren.
Stundung: Wann ist sie möglich?
Seit der AStG-Reform 2022 (in Kraft ab 2022) ist die Stundungsregelung erheblich eingeschränkt worden:
- Wegzug in EU/EWR-Länder: Stundung auf Antrag möglich, zinsfrei, bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile
- Wegzug in Drittstaaten (z. B. Serbien): Ratenzahlung auf 5 Jahre möglich, aber Sicherheitsleistung erforderlich, und Zinsen können anfallen
- Rückkehr nach Deutschland innerhalb von 7 Jahren: Die Wegzugssteuer entfällt rückwirkend (wenn die Anteile nicht veräußert wurden)
Praxis-Tipp: Wer die Ratenzahlung für den Serbien-Wegzug beantragen will, muss das vor dem Wegzug tun. Nachträgliche Anträge werden nicht akzeptiert.
Strategien zur legalen Reduzierung
Strategie 1: Verkauf vor Wegzug (mit Reinvestition)
Wenn die GmbH ohnehin verkauft werden soll, kann ein Verkauf vor dem Wegzug in manchen Konstellationen günstiger sein als die Wegzugsbesteuerung – vor allem wenn ein Käufer zu einem niedrigeren Preis bereit ist (Bewertungsabschlag). Anschließend Reinvestition des Erlöses in Serbien steuerfrei.
Strategie 2: Holding-Struktur aufbauen
Eine serbische d.o.o. als Holding, die die deutschen GmbH-Anteile hält – das ist das fortgeschrittenste Strukturierungsmodell. Bei richtiger Umsetzung kann die Besteuerung in Deutschland auf den Dividendenfluss begrenzt werden. Erfordert sorgfältige Vorplanung und Steuerrechtsberatung in beiden Ländern.
Strategie 3: Anteilsübertragung an Angehörige
Übertragung auf den in Deutschland verbleibenden Ehepartner vor dem Wegzug. Das vermeidet die Wegzugssteuer beim Wegziehenden – löst aber ggf. Schenkungsteuer aus (Freibetrag: 500.000 € zwischen Ehegatten). Bei Scheidungsrisiken keine empfehlenswerte Strategie.
Strategie 4: Bewertungsoptimierung
Durch ein IDW S1-Gutachten kann der gemeine Wert professionell und nachvollziehbar festgestellt werden – oft niedriger als die Schätzung des Finanzamts. Details: Wegzugsbesteuerung legal vermeiden.
Risiko: Wegzugsbesteuerung auch bei Fortbestehen der deutschen Steuerpflicht?
Ein häufiges Missverständnis: Die Wegzugsbesteuerung greift bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Wer nach dem Wegzug weiterhin eine deutsche Wohnung nutzt oder mehr als 183 Tage in Deutschland verbringt, ist möglicherweise weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig – und löst die Wegzugssteuer erst dann aus, wenn er tatsächlich ausscheidet.
Das ist kein Vorteil. Es führt dazu, dass man gleichzeitig in Serbien Steuern zahlt und in Deutschland (möglicherweise) ebenfalls – ohne den Steuervorteil Serbiens zu nutzen.
Was passiert, wenn die Anteile nach dem Wegzug verkauft werden?
Wenn Sie nach dem Wegzug nach Serbien die GmbH-Anteile tatsächlich verkaufen, kann der tatsächliche Verkaufserlös die vorher festgesetzte Wegzugssteuer modifizieren:
- Wenn der tatsächliche Verkaufspreis unter dem gemeinen Wert liegt, der für die Wegzugssteuer angesetzt wurde, kann eine Reduktion der Wegzugssteuer beantragt werden (Antrag beim deutschen Finanzamt)
- Wenn der Verkauf in Serbien stattfindet und Sie dort ansässig sind, ist der Gewinn in Serbien mit 15% Kapitalertragsteuer zu versteuern – Deutschland hat dann kein weiteres Besteuerungsrecht (DBA)
Fazit
Die Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen ist komplex, erheblich und planbar. Der häufigste Fehler: Ohne Beratung umzuziehen und Jahren später einen unerwarteten Steuerbescheid zu erhalten. Beginnen Sie die Planung mindestens 12–18 Monate vor dem geplanten Wegzug.
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