Wegzugsbesteuerung GmbH-Anteile im Ausland – Was beim Wegzug nach Serbien gilt
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Wegzugsbesteuerung GmbH-Anteile im Ausland – Was beim Wegzug nach Serbien gilt

Ratgeber · Exgentum · Serbien

Wer GmbH-Anteile hält und nach Serbien zieht, wird mit § 6 AStG konfrontiert: der Wegzugsbesteuerung. Anders als beim Wegzug in EU-Länder gibt es für Drittstaaten wie Serbien keine automatische Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf. Was das bedeutet und wie Sie damit umgehen, erklärt dieser Artikel.

§ 6 AStG und GmbH-Anteile: Der Grundtatbestand

§ 6 Abs. 1 AStG besteuert den fiktiven Veräußerungsgewinn von GmbH-Anteilen (und anderen Kapitalgesellschaftsanteilen), wenn der Inhaber Deutschland steuerlich verlässt. Es wird so getan, als hätten Sie Ihre GmbH-Beteiligung am Tag des Wegzugs verkauft.

Anwendungsvoraussetzungen:

Unterschied: Wegzug in EU/EWR vs. Drittstaaten wie Serbien

Das ist der entscheidende Unterschied, den viele Auswanderer übersehen:

ZiellandStundungsregelZahlung
EU oder EWR (z.B. AT, NL, FR)Automatische zinsfreie Stundung bis tatsächlicher VerkaufErst bei Verkauf oder weiterer Verlagerung
Serbien (Drittstaat)Keine automatische StundungFällig im Jahr des Wegzugs (spätestens Steuererklärung Folgejahr)
Serbien mit StundungsantragAuf Antrag möglich, aber Zinsen + SicherheitsleistungIn Raten über 5 Jahre

Bei Wegzug nach Serbien wird die Steuer also grundsätzlich sofort fällig. Das kann erheblich sein – je nach stillen Reserven in der GmbH.

Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns

Der fiktive Veräußerungsgewinn berechnet sich wie ein echter Verkauf:

Auf diesen Gewinn wird Teileinkünfteverfahren angewendet (für Privatvermögen): 60% des Gewinns unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Ergebnis: effektive Steuerbelastung ca. 25–32% auf den Gewinn (abhängig vom persönlichen Steuersatz).

Rechenbeispiel

In diesem Beispiel schulden Sie Deutschland knapp über 100.000 € Wegzugssteuer – ohne dass Sie tatsächlich einen Cent aus der GmbH entnommen haben.

Der Stundungsantrag nach § 6 Abs. 4 AStG

Für den Wegzug in Drittstaaten kann auf Antrag eine Ratenzahlung über 5 Jahre beantragt werden (jährlich je 1/5 der Steuer). Bedingungen:

Die Stundung ist teuer (Zinsen) und erfordert Sicherheiten – aber sie gibt Liquiditätszeit, wenn die GmbH noch nicht verkauft werden soll.

Gestaltungsoptionen vor dem Wegzug

Verschiedene Strukturierungsoptionen sind denkbar – aber alle müssen vor dem Wegzug umgesetzt werden und bedürfen steuerlicher Begleitung:

Option 1: Anteilsverkauf vor Wegzug

Wenn ohnehin geplant ist, die GmbH zu veräußern: Den Verkauf vor dem Wegzug abwickeln. Sie zahlen in Deutschland Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer 25% auf 60% = effektiv 15%) oder Teileinkünfteverfahren – je nach Situation. Aber die Steuer ist ggf. auch ohne Wegzugsplanung fällig; zumindest entfällt die Wegzugsteuer-Problematik.

Option 2: Umwandlung in Personengesellschaft

Unter bestimmten Bedingungen kann eine GmbH steuerneutral in eine Personengesellschaft umgewandelt werden. Personengesellschafts-Anteile unterliegen nicht § 6 AStG. Aber: Umwandlungen haben Sperrfristen und können Grunderwerbsteuer auslösen. Komplex – nur mit Spezialberater.

Option 3: Zeitliche Planung des Wegzugs

Wenn die GmbH in naher Zukunft verkauft werden soll: erst verkaufen, dann wegziehen. Das Timing kann erhebliche Steuerunterschiede ausmachen – Deutschland hat niedrigere effektive Sätze als mancher denkt, und bei Wegzug nach Serbien besteht DBA-Schutz erst nach Ansässigkeit.

Option 4: Bewertungsminimierung

Der gemeine Wert der GmbH-Anteile ist Ausgangspunkt. Bei negativen Entwicklungen im Unternehmen kurz vor Wegzug kann der Wert niedriger sein. Aber: Das Finanzamt schaut genau hin, und Manipulationen können als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Was gilt nach dem Wegzug?

Nach dem Wegzug nach Serbien:

Beratung ist unverzichtbar

Die Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen ist eines der komplexesten Themen im deutschen Steuerrecht. Die Konsequenzen eines Fehlers sind erheblich – fehlende Meldung, falsche Bewertung, verpasste Gestaltungschancen. Suchen Sie sich frühzeitig einen Berater mit Spezialkenntnissen in § 6 AStG und dem DBA Deutschland–Serbien.

Fazit

GmbH-Anteile und Wegzug nach Serbien sind eine komplexe Kombination. Die gute Nachricht: Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten, und die Steuer muss nicht zur unüberwindbaren Hürde werden. Die schlechte Nachricht: Ohne professionelle Beratung ist das Risiko ungeahnter Steuernachforderungen erheblich. Planen Sie frühzeitig – idealerweise 12–24 Monate vor dem Wegzug.

Weiterführend:

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