Wer GmbH-Anteile hält und nach Serbien zieht, wird mit § 6 AStG konfrontiert: der Wegzugsbesteuerung. Anders als beim Wegzug in EU-Länder gibt es für Drittstaaten wie Serbien keine automatische Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf. Was das bedeutet und wie Sie damit umgehen, erklärt dieser Artikel.
§ 6 AStG und GmbH-Anteile: Der Grundtatbestand
§ 6 Abs. 1 AStG besteuert den fiktiven Veräußerungsgewinn von GmbH-Anteilen (und anderen Kapitalgesellschaftsanteilen), wenn der Inhaber Deutschland steuerlich verlässt. Es wird so getan, als hätten Sie Ihre GmbH-Beteiligung am Tag des Wegzugs verkauft.
Anwendungsvoraussetzungen:
- Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland (mindestens 7 der letzten 12 Jahre)
- Sie halten Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG, ausländische Äquivalente)
- Die Beteiligung ist mindestens 1% des Nennkapitals oder wurde im Betriebsvermögen gehalten
- Sie verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland – auch nach Serbien
Unterschied: Wegzug in EU/EWR vs. Drittstaaten wie Serbien
Das ist der entscheidende Unterschied, den viele Auswanderer übersehen:
| Zielland | Stundungsregel | Zahlung |
|---|---|---|
| EU oder EWR (z.B. AT, NL, FR) | Automatische zinsfreie Stundung bis tatsächlicher Verkauf | Erst bei Verkauf oder weiterer Verlagerung |
| Serbien (Drittstaat) | Keine automatische Stundung | Fällig im Jahr des Wegzugs (spätestens Steuererklärung Folgejahr) |
| Serbien mit Stundungsantrag | Auf Antrag möglich, aber Zinsen + Sicherheitsleistung | In Raten über 5 Jahre |
Bei Wegzug nach Serbien wird die Steuer also grundsätzlich sofort fällig. Das kann erheblich sein – je nach stillen Reserven in der GmbH.
Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns
Der fiktive Veräußerungsgewinn berechnet sich wie ein echter Verkauf:
- Gemeiner Wert der Beteiligung am Wegzugstag (Marktwert)
- minus Anschaffungskosten der Beteiligung
- = fiktiver Veräußerungsgewinn
Auf diesen Gewinn wird Teileinkünfteverfahren angewendet (für Privatvermögen): 60% des Gewinns unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Ergebnis: effektive Steuerbelastung ca. 25–32% auf den Gewinn (abhängig vom persönlichen Steuersatz).
Rechenbeispiel
- GmbH-Anteil 30% → gemeiner Wert 400.000 €
- Anschaffungskosten: 25.000 € (Stammkapital-Anteil)
- Fiktiver Gewinn: 375.000 €
- 60% davon steuerpflichtig: 225.000 €
- Steuer bei 45% persönlichem Satz: ca. 101.250 €
In diesem Beispiel schulden Sie Deutschland knapp über 100.000 € Wegzugssteuer – ohne dass Sie tatsächlich einen Cent aus der GmbH entnommen haben.
Der Stundungsantrag nach § 6 Abs. 4 AStG
Für den Wegzug in Drittstaaten kann auf Antrag eine Ratenzahlung über 5 Jahre beantragt werden (jährlich je 1/5 der Steuer). Bedingungen:
- Antrag im Rahmen der Steuererklärung für das Wegzugsjahr
- Zinsen auf gestundeten Betrag (derzeit nach § 238 AO)
- Das Finanzamt kann Sicherheitsleistung verlangen (Bankbürgschaft, Pfandrecht o.ä.)
- Bei Verkauf der Anteile vor Ende der Ratenlaufzeit: sofortige Fälligkeit
Die Stundung ist teuer (Zinsen) und erfordert Sicherheiten – aber sie gibt Liquiditätszeit, wenn die GmbH noch nicht verkauft werden soll.
Gestaltungsoptionen vor dem Wegzug
Verschiedene Strukturierungsoptionen sind denkbar – aber alle müssen vor dem Wegzug umgesetzt werden und bedürfen steuerlicher Begleitung:
Option 1: Anteilsverkauf vor Wegzug
Wenn ohnehin geplant ist, die GmbH zu veräußern: Den Verkauf vor dem Wegzug abwickeln. Sie zahlen in Deutschland Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer 25% auf 60% = effektiv 15%) oder Teileinkünfteverfahren – je nach Situation. Aber die Steuer ist ggf. auch ohne Wegzugsplanung fällig; zumindest entfällt die Wegzugsteuer-Problematik.
Option 2: Umwandlung in Personengesellschaft
Unter bestimmten Bedingungen kann eine GmbH steuerneutral in eine Personengesellschaft umgewandelt werden. Personengesellschafts-Anteile unterliegen nicht § 6 AStG. Aber: Umwandlungen haben Sperrfristen und können Grunderwerbsteuer auslösen. Komplex – nur mit Spezialberater.
Option 3: Zeitliche Planung des Wegzugs
Wenn die GmbH in naher Zukunft verkauft werden soll: erst verkaufen, dann wegziehen. Das Timing kann erhebliche Steuerunterschiede ausmachen – Deutschland hat niedrigere effektive Sätze als mancher denkt, und bei Wegzug nach Serbien besteht DBA-Schutz erst nach Ansässigkeit.
Option 4: Bewertungsminimierung
Der gemeine Wert der GmbH-Anteile ist Ausgangspunkt. Bei negativen Entwicklungen im Unternehmen kurz vor Wegzug kann der Wert niedriger sein. Aber: Das Finanzamt schaut genau hin, und Manipulationen können als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Was gilt nach dem Wegzug?
Nach dem Wegzug nach Serbien:
- Wenn Sie weiterhin Anteile halten: Dividenden aus Deutschland unterliegen dem DBA – i.d.R. 15% Quellensteuer in Deutschland, Anrechnung in Serbien
- Wenn Sie die GmbH nach dem Wegzug verkaufen: Deutschland hat Besteuerungsrecht nach DBA und innerstaatlichem Recht (§ 49 EStG ggf.)
- Serbien besteuert als Ansässigkeitsstaat – DBA verhindert Doppelbesteuerung
Beratung ist unverzichtbar
Die Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen ist eines der komplexesten Themen im deutschen Steuerrecht. Die Konsequenzen eines Fehlers sind erheblich – fehlende Meldung, falsche Bewertung, verpasste Gestaltungschancen. Suchen Sie sich frühzeitig einen Berater mit Spezialkenntnissen in § 6 AStG und dem DBA Deutschland–Serbien.
Fazit
GmbH-Anteile und Wegzug nach Serbien sind eine komplexe Kombination. Die gute Nachricht: Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten, und die Steuer muss nicht zur unüberwindbaren Hürde werden. Die schlechte Nachricht: Ohne professionelle Beratung ist das Risiko ungeahnter Steuernachforderungen erheblich. Planen Sie frühzeitig – idealerweise 12–24 Monate vor dem Wegzug.
Weiterführend:
- Wegzugsbesteuerung minimieren – Strategien
- Wegzugsbesteuerung berechnen – Formel und Beispiele
- DBA Deutschland–Serbien im Detail
- Steuern in Serbien – Komplettüberblick
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