Wegzugsbesteuerung vermeiden – Was legal möglich ist
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Wegzugsbesteuerung vermeiden – Was legal möglich ist

Ratgeber · Exgentum · Serbien

Die Wegzugsbesteuerung ist die größte steuerliche Hürde für GmbH-Gesellschafter, die Deutschland verlassen wollen. Sie kann ohne Vorwarnung eine Steuerschuld von sechsstelligen Beträgen erzeugen — nicht weil Sie verkauft haben, sondern weil Sie ausreisen. Was gilt, was legal möglich ist, und warum Timing alles ist.

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) besteuert den fiktiven Veräußerungsgewinn bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn der Steuerpflichtige Deutschland verlässt und damit aus der deutschen Steuerpflicht ausscheidet.

Konkret: Sie halten 30 % an einer GmbH, die Sie vor fünf Jahren für 10.000 € mitgegründet haben. Heute ist die GmbH 800.000 € wert. Ihr Anteil: 240.000 €. Anschaffungskosten: 3.000 €. Fiktiver Gewinn: 237.000 €. Darauf: 26,375 % Abgeltungsteuer = knapp 62.500 € Steuerschuld — allein durch den Umzug.

Wann greift die Wegzugsbesteuerung?

§ 6 AStG greift, wenn:

Wichtig: Die Beteiligungsgrenze von 1 % ist sehr niedrig. Wer Anteile an einer GmbH hält — auch als Minderheitsgesellschafter — ist potenziell betroffen.

Legale Wege, die Wegzugsbesteuerung zu reduzieren

1. Stundung bei Wegzug in EU/EWR-Länder

Bis 2021 war bei Wegzug in ein EU- oder EWR-Land eine zinslose Stundung der Wegzugssteuer möglich — in Raten oder bis zum Verkauf. Seit der AStG-Reform 2022 gilt diese Privilegierung nur noch eingeschränkt, und bei Wegzug in Nicht-EU-Länder (wie Serbien) gibt es keine automatische Stundung mehr.

Aktuelle Regelung: Bei Wegzug in Nicht-EU/EWR-Länder wird die Steuer sofort fällig — außer Sie stellen Sicherheiten und beantragen Ratenzahlung.

2. Anteilsbewertung vor dem Wegzug optimieren

Der steuerpflichtige Gewinn berechnet sich auf Basis des gemeinen Werts der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs. Der gemeine Wert kann durch unabhängige Gutachten festgestellt werden — und ist in vielen Fällen niedriger als vorschnelle Schätzungen.

Investitionen oder Schulden der GmbH unmittelbar vor dem Wegzug können den Unternehmenswert legitim reduzieren — wenn sie betrieblich begründet sind. Das ist kein Trick, sondern normale Unternehmensführung.

3. Wegzug vor Erreichen der 7-Jahres-Grenze

Wer noch nicht 7 der letzten 12 Jahre in Deutschland steuerpflichtig war, fällt nicht unter § 6 AStG. Das ist für junge Gründer oder Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, relevant.

4. Beteiligung unter 1 % reduzieren

In manchen Fällen ist es möglich, die Beteiligungsquote durch Kapitalerhöhungen (Eintritt neuer Gesellschafter) unter 1 % zu senken — bevor der Wegzug erfolgt. Das erfordert Vorlaufzeit und gesellschaftsrechtliche Sorgfalt.

5. Schenkung an nahestehende Personen in Deutschland

Die Übertragung der Anteile auf eine Person, die in Deutschland steuerpflichtig bleibt (z.B. Ehepartner), kann die Wegzugsbesteuerung vermeiden — aber löst ggf. Schenkungsteuer aus. Prüfen Sie das Gesamtbild vor einer solchen Maßnahme.

6. Umwandlung in eine Personengesellschaft

§ 6 AStG betrifft nur Kapitalgesellschaften. Eine Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG oder OHG vor dem Wegzug kann die Wegzugsbesteuerung vermeiden — aber hat erhebliche andere steuerliche und rechtliche Folgen, die sorgfältig geprüft werden müssen.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Wegzugsbesteuerung berechnen

Für eine genaue Berechnung Ihrer persönlichen Steuerlast: Wegzugsbesteuerung berechnen. Für den Spezialfall GmbH-Anteile: Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen.

Die richtige Reihenfolge: Planen, dann ziehen

Das Timing ist entscheidend. Maßnahmen zur Reduzierung der Wegzugsbesteuerung müssen vor dem steuerlichen Wegzug abgeschlossen sein. Danach sind die Spielräume stark eingeschränkt.

Typischer Beratungsablauf bei Exgentum:

  1. Analyse der Beteiligungsstruktur und Berechnung der potenziellen Steuerlast
  2. Identifikation geeigneter Maßnahmen (Bewertungsgutachten, Umstrukturierung, Timing)
  3. Abstimmung mit deutschem Steuerberater
  4. Durchführung der Maßnahmen vor Wegzug
  5. Steuerliche Abwicklung in Deutschland (letzte Steuererklärung, Wegzugserklärung)
  6. Aufbau der serbischen Struktur

Fazit

Die Wegzugsbesteuerung ist real — aber sie ist kein unausweichliches Schicksal. Mit der richtigen Planung, dem richtigen Timing und den richtigen Maßnahmen lässt sich die Steuerlast in vielen Fällen erheblich reduzieren oder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Der entscheidende Fehler ist, erst nach dem Wegzug damit anzufangen.

Weiterführend:

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