Wer ein Konto in Serbien eröffnet, sei es für eine Ferienwohnung, für die Vorbereitung des Umzugs oder weil Festgeld in Euro dort Zinsen bringt, stellt sich früher oder später die Frage nach der Steuer. Bei einem deutschen Konto ist das bequem geregelt: Die Bank behält Kapitalertragsteuer ein, und mit einem Freistellungsauftrag bleibt ein Teil der Zinsen steuerfrei. Bei einem Auslandskonto passiert nichts davon automatisch. Die Zinsen kommen ungekürzt an, oder sie werden nach dem Recht des anderen Staates besteuert, und Sie müssen selbst dafür sorgen, dass alles richtig in Ihrer Steuererklärung landet.
Dieser Artikel erklärt am Beispiel Serbien, wie Zinsen auf einem Auslandskonto in Deutschland besteuert werden, was das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Serbien für Zinsen regelt, wie Serbien selbst Zinsen besteuert und was sich nach einem Wegzug ändert. Ein Rechenbeispiel zeigt, welche Beträge am Ende tatsächlich anfallen. Exgentum ist keine Steuerberatung. Der Artikel ersetzt keine Beratung im Einzelfall, er soll Ihnen helfen, die richtigen Fragen an Ihren Steuerberater zu stellen.
Kapitalertragsteuer und Auslandskonto: Warum nichts automatisch passiert
Die deutsche Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird von inländischen Banken direkt bei der Gutschrift der Zinsen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Damit ist die Steuer in der Regel abgegolten, daher der Begriff Abgeltungsteuer. Eine Bank in Belgrad, Novi Sad oder Niš ist dagegen kein deutscher Abzugsverpflichteter. Sie behält keine deutsche Steuer ein und kennt auch Ihren Freistellungsauftrag nicht.
Das Einkommensteuergesetz zieht daraus eine klare Konsequenz. Nach § 32d Abs. 3 EStG hat der Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Für Zinsen auf einem serbischen Konto heißt das: Solange Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, also hier einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gehören sie in die Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung. Wer bisher wegen der Abgeltungswirkung keine Kapitalerträge erklärt hat, muss sich deshalb mit diesem Teil der Erklärung neu beschäftigen.
Kapitalertragsteuer auf Zinsen vom Auslandskonto: So rechnet das Finanzamt
Für die Zinsen gilt derselbe Sondertarif wie für Zinsen bei einer deutschen Bank. Die Steuer beträgt nach § 32d Abs. 1 EStG 25 Prozent. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Steuer. Nach § 3 Abs. 3 des Solidaritätszuschlaggesetzes wird er auf die Einkommensteuer nach § 32d Abs. 3 EStG unabhängig von der allgemeinen Freigrenze erhoben. Zusammen ergibt das 26,375 Prozent. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, kommt Kirchensteuer hinzu.
Von den gesamten Kapitalerträgen eines Jahres wird der Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Er beträgt nach § 20 Abs. 9 EStG 1.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehegatten 2.000 Euro. Tatsächliche Kosten, etwa Kontoführungsgebühren der serbischen Bank, können Sie daneben nicht abziehen. Wichtig ist, dass der Pauschbetrag nur einmal gilt, für alle Konten und Depots zusammen. Haben Sie ihn über Freistellungsaufträge bei deutschen Banken schon ausgeschöpft, sind die serbischen Zinsen ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
Zinsen in Dinar (RSD) oder einer anderen Fremdwährung rechnen Sie für die Erklärung in Euro um. Bewahren Sie dafür die Jahresbescheinigung oder die Kontoauszüge der serbischen Bank auf, aus denen Zinsbetrag, Gutschriftsdatum und gegebenenfalls einbehaltene serbische Steuer hervorgehen. Das Finanzamt kann diese Belege anfordern.
Wie Serbien Zinsen besteuert
Das serbische Einkommensteuergesetz (Zakon o porezu na dohodak građana) behandelt Zinsen auf Spar- und andere Einlagen als Einkünfte aus Kapital (prihodi od kapitala, Art. 61). Der Steuersatz beträgt nach Art. 64 einheitlich 15 Prozent. Die Bank muss die Steuer nach Art. 103 bei der Auszahlung oder Gutschrift der Zinsen einbehalten und abführen.
Zwei Ausnahmen regelt Art. 65 des Gesetzes. Steuerfrei sind Zinsen auf Dinar-Guthaben aus Spar- und anderen Einlagen, gleich ob als Festgeld oder auf Sicht, sowie Zinsen auf Schuldverschreibungen der Republik, der autonomen Provinz, der Gemeinden und der Nationalbank. Zinsen auf Euro-Guthaben bei einer serbischen Bank unterliegen dagegen grundsätzlich der serbischen Quellensteuer von 15 Prozent.
Was das DBA Deutschland–Serbien für Zinsen regelt
Zwischen Deutschland und Serbien gilt weiterhin das Doppelbesteuerungsabkommen, das Deutschland 1987 mit dem damaligen Jugoslawien geschlossen hat. Es wird im Verhältnis zur Republik Serbien fortgeführt. Für Zinsen enthält es eine Regel, die für Sparer günstig und vielen nicht bekannt ist.
Nach Art. 12 Abs. 1 des Abkommens können Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Staat ansässige Person gezahlt werden, nur im anderen Staat besteuert werden, wenn diese Person die Nutzungsberechtigte ist. Für eine in Deutschland ansässige Kontoinhaberin bedeutet das: Das Besteuerungsrecht für die Zinsen ihres serbischen Kontos liegt allein bei Deutschland. Serbien darf keine Quellensteuer erheben. Das Protokoll zum Abkommen sieht zwar eine Neuverhandlung vor, sobald einer der Staaten eine Quellensteuer auf Zinsen an Nichtansässige einführt. Solange Art. 12 in dieser Fassung angewendet wird, bleibt es aber bei der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat. Nach der Übersicht des Bundesfinanzministeriums zum Stand 1. Januar 2026 ist mit Serbien ein Revisionsprotokoll paraphiert, dessen Inhalt noch nicht veröffentlicht ist. Änderungen auch bei Zinsen sind also möglich. Lassen Sie den aktuellen Stand vor einer größeren Anlage von Ihrem Steuerberater bestätigen.
In der Praxis: Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen
Die serbische Bank wendet das Abkommen nicht von sich aus an. Nach Art. 107a des serbischen Einkommensteuergesetzes darf sie die Abkommensregeln nur anwenden, wenn der Nichtansässige nachweist, dass er im anderen Vertragsstaat ansässig und Nutzungsberechtigter der Zinsen ist. Den Nachweis führen Sie mit einer Ansässigkeitsbescheinigung, die Sie bei Ihrem deutschen Finanzamt beantragen. Liegt der Bank bei der Zinsgutschrift keine Bescheinigung vor, muss sie nach serbischem Recht 15 Prozent einbehalten. Reichen Sie die Bescheinigung später bei der serbischen Steuerverwaltung (Poreska uprava) ein, gilt die Differenz als zu viel gezahlte Steuer und kann erstattet werden.
Warum die serbische Steuer in Deutschland nicht angerechnet wird
Viele Kontoinhaber gehen davon aus, dass sie die in Serbien einbehaltenen 15 Prozent einfach in der deutschen Erklärung anrechnen können. Das ist bei Zinsen aus Serbien in aller Regel nicht der Fall. § 32d Abs. 5 EStG erlaubt die Anrechnung nur für die ausländische Steuer, die festgesetzt, gezahlt und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzt ist. Weil Serbien nach dem Abkommen gar nicht besteuern darf, entspricht der Ermäßigungsanspruch der vollen serbischen Steuer. Anrechenbar bleibt dann nichts. Die serbische Steuer holen Sie sich deshalb in Serbien zurück, nicht beim deutschen Finanzamt.
Rechenbeispiel: Festgeld in Euro bei einer serbischen Bank
Die folgenden Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel mit angenommenem Zinssatz, keine Aussage über aktuelle Konditionen serbischer Banken. Eine alleinstehende Anlegerin mit Wohnsitz in Deutschland, ohne Kirchensteuer, hält 40.000 Euro Festgeld bei einer Bank in Belgrad. Der angenommene Zinssatz beträgt 3 Prozent, die Zinsen also 1.200 Euro im Jahr.
| Position | Fall A: Pauschbetrag frei | Fall B: Pauschbetrag ausgeschöpft |
|---|---|---|
| Zinsen aus Serbien | 1.200,00 € | 1.200,00 € |
| Serbische Quellensteuer ohne Ansässigkeitsbescheinigung (15 %) | 180,00 € | 180,00 € |
| Davon nach DBA in Serbien erstattungsfähig | 180,00 € | 180,00 € |
| Sparer-Pauschbetrag | − 1.000,00 € | 0,00 € |
| Steuerpflichtig in Deutschland | 200,00 € | 1.200,00 € |
| Einkommensteuer 25 % | 50,00 € | 300,00 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | 2,75 € | 16,50 € |
| Deutsche Steuer gesamt | 52,75 € | 316,50 € |
| In Deutschland anrechenbare serbische Steuer | 0,00 € | 0,00 € |
Das Beispiel zeigt zweierlei. Erstens hängt die deutsche Steuer stark davon ab, ob der Sparer-Pauschbetrag schon durch deutsche Konten verbraucht ist. Zweitens lohnt es sich, der serbischen Bank die Ansässigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorzulegen. Ohne sie fließen zunächst 180 Euro nach Serbien ab, die Sie nur über einen Erstattungsantrag zurückbekommen, während die deutsche Steuer unverändert anfällt.
Wählte die Anlegerin statt Euro ein Dinar-Festgeld, entfiele die serbische Steuer wegen Art. 65 schon nach serbischem Recht. An der deutschen Steuerpflicht ändert das nichts, und sie trüge zusätzlich das Wechselkursrisiko.
Nach dem Wegzug: Was sich bei der Besteuerung ändert
Ziehen Sie vollständig nach Serbien und geben Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf, endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Unter die beschränkte Steuerpflicht fallen nur die inländischen Einkünfte, die § 49 EStG abschließend aufzählt. Zinsen von einer serbischen Bank gehören nicht dazu. Auch Zinsen aus gewöhnlichen Bankeinlagen bei einer deutschen Bank sind dort in der Regel nicht erfasst. Anders kann es etwa bei Forderungen sein, die durch inländischen Grundbesitz gesichert sind.
Dafür werden Sie nach Art. 7 des serbischen Einkommensteuergesetzes in Serbien steuerlich ansässig, wenn Sie dort Wohnsitz oder den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen haben oder sich innerhalb von zwölf Monaten mindestens 183 Tage aufhalten. Als Resident sind Sie in Serbien mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Zinsen von einer serbischen Bank auf Euro-Guthaben werden dann mit 15 Prozent an der Quelle besteuert. Für Zinsen, die Sie von einem Konto im Ausland erhalten, gibt es keinen serbischen Abzug. Diese Erträge müssen Sie im Wege der Selbstveranlagung (samooporezivanje) selbst berechnen und erklären. Welches Formular und welche Frist dafür gelten, klärt Ihr Steuerberater in Serbien. Für ausländische Steuer auf solche Erträge gewährt Art. 12 des serbischen Gesetzes eine Anrechnung bis zur Höhe der serbischen Steuer.
| Situation | Deutschland | Serbien |
|---|---|---|
| Wohnsitz in Deutschland, Konto in Serbien | Zinsen steuerpflichtig, Anlage KAP, 25 % plus Soli | Nach DBA keine Steuer, Bescheinigung vorlegen |
| Wohnsitz in Serbien, Konto in Serbien | Nicht steuerpflichtig | 15 % Quellensteuer auf Fremdwährungszinsen, Dinar-Zinsen steuerfrei |
| Wohnsitz in Serbien, Konto in Deutschland | In der Regel nicht steuerpflichtig, Bank über Status informieren | Steuerpflichtig, Selbstveranlagung |
| Umzugsjahr | Zinsen bis zum Wegzug erklären | Zinsen ab Beginn der Ansässigkeit erklären |
Ob Sie wirklich aus der deutschen Steuerpflicht ausgeschieden sind, entscheidet nicht die Abmeldung, sondern Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt. Warum Aufenthaltstitel oder Firmengründung allein nicht reichen, erklärt unser Beitrag zur steuerlichen Ansässigkeit in Serbien. Welche anderen Einkunftsarten das Abkommen wie verteilt, finden Sie im Artikel zum DBA Serbien für Selbstständige.
Wenn Auslandszinsen nicht angegeben wurden
Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und Zinsen eines serbischen Kontos nicht erklärt, verkürzt Steuern. Das kann den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung erfüllen, unabhängig von der Höhe. Dass Serbien keine Kontodaten automatisch nach Deutschland meldet, ändert daran nichts. Wir haben das im Beitrag zum CRS-Status Serbiens ausführlich eingeordnet.
Für Kapitalerträge aus Drittstaaten gibt es zudem eine Sonderregel bei der Verjährung, die sich direkt auf Serbien auswirkt. Nach § 170 Abs. 6 AO beginnt die Festsetzungsfrist für die Steuer auf Kapitalerträge aus Staaten außerhalb von EU und EFTA, die nicht automatisch nach Deutschland gemeldet werden, frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem das Finanzamt von den Erträgen erfährt, spätestens zehn Jahre nach Ablauf des Entstehungsjahres. Nicht erklärte Zinsen aus Serbien verjähren also deutlich später als Zinsen aus einem EU-Land. Wer frühere Jahre nachholen will, sollte das mit einem Steuerberater angehen, bevor das Finanzamt von sich aus fragt, denn eine wirksame Korrektur ist an strenge Voraussetzungen gebunden.
Wie der fehlende automatische Informationsaustausch in eine Vermögensplanung passt, und warum er keine tragfähige Grundlage dafür ist, lesen Sie in Vermögensschutz und CRS in Serbien.
Checkliste für Inhaber eines Kontos in Serbien
- Jahresbescheinigung oder Kontoauszüge mit Zinsen und einbehaltener Steuer bei der serbischen Bank anfordern
- Ansässigkeitsbescheinigung beim deutschen Finanzamt beantragen und der Bank vor der nächsten Zinsgutschrift vorlegen
- Bereits einbehaltene serbische Steuer bei der Poreska uprava zurückfordern
- Sparer-Pauschbetrag über alle Konten im Blick behalten
- Zinsen in Euro umrechnen und in der Anlage KAP erklären
- Bei einem Wegzug den Stichtag dokumentieren und ab dann die serbischen Erklärungspflichten beachten
Wie Exgentum unterstützt
Exgentum ist kein Steuerberater und keine Kanzlei. Wir berechnen keine Steuern und erstellen keine Steuererklärungen. Was wir in Serbien organisatorisch übernehmen: Wir begleiten Sie zu Bankterminen in Belgrad, helfen dabei, Jahresbescheinigungen und Bestätigungen der serbischen Bank zu beschaffen, und unterstützen beim Einreichen von Unterlagen bei der Poreska uprava. Ihr Ansprechpartner spricht Deutsch oder Englisch. Für die steuerliche Bewertung arbeiten Sie mit einem Steuerberater in Deutschland und, sobald Sie in Serbien ansässig sind, auch mit einem Steuerberater in Serbien.
Häufige Fragen
Muss ich Zinsen von einem serbischen Konto in Deutschland versteuern?
Ja, solange Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die serbische Bank behält keine deutsche Kapitalertragsteuer ein, deshalb müssen Sie die Zinsen nach § 32d Abs. 3 EStG in der Anlage KAP erklären.
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Zinsen aus dem Ausland?
Ja. Der Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro, gilt für alle Kapitalerträge eines Jahres zusammen. Haben Sie ihn bei deutschen Banken bereits ausgeschöpft, bleibt für die Auslandszinsen nichts übrig.
Kann ich die serbische Quellensteuer in Deutschland anrechnen?
Bei Zinsen in der Regel nicht. Nach dem Abkommen darf nur Deutschland Zinsen an in Deutschland Ansässige besteuern. Die in Serbien einbehaltene Steuer fordern Sie mit einer Ansässigkeitsbescheinigung von der serbischen Steuerverwaltung zurück.
Sind Zinsen auf Dinar-Konten in Serbien steuerfrei?
Nach serbischem Recht ja, Art. 65 des Einkommensteuergesetzes befreit Zinsen auf Dinar-Einlagen. In Deutschland sind sie trotzdem steuerpflichtig, wenn Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Was ändert sich, wenn ich nach Serbien ziehe?
Nach dem vollständigen Wegzug besteuert Deutschland Zinsen von serbischen Konten nicht mehr. Stattdessen gilt das serbische Recht mit 15 Prozent auf Fremdwährungszinsen, und für Zinsen von ausländischen Konten müssen Sie in Serbien selbst eine Erklärung abgeben.
Verjähren nicht erklärte Zinsen aus Serbien nach vier Jahren?
Nein, nicht ohne Weiteres. Nach § 170 Abs. 6 AO beginnt die Frist bei Kapitalerträgen aus Staaten ohne automatischen Datenaustausch erst, wenn das Finanzamt davon erfährt, spätestens aber zehn Jahre nach dem Entstehungsjahr.
Fazit
Ein Konto in Serbien ist steuerlich kein Sonderfall, es verlangt nur mehr Eigeninitiative als ein deutsches Konto. Solange Sie in Deutschland wohnen, erklären Sie die Zinsen selbst in der Anlage KAP, zahlen 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag auf den Teil oberhalb des Sparer-Pauschbetrags und sorgen mit einer Ansässigkeitsbescheinigung dafür, dass Serbien keine Quellensteuer einbehält. Nach einem vollständigen Wegzug wechselt die Zuständigkeit nach Serbien. Unser Rat: Holen Sie die Bescheinigung vor der ersten Zinsgutschrift, sammeln Sie die Belege der serbischen Bank jedes Jahr und lassen Sie das Umzugsjahr von einem Steuerberater begleiten. Für die Termine und Unterlagen vor Ort in Serbien können Sie auf uns zählen.
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