Wer in Serbien ein Unternehmen gründet, einen Onlineshop betreibt oder Produkte unter eigenem Namen verkauft, sollte früh klären, ob der Name geschützt ist. Eine Marke aus Deutschland oder eine Unionsmarke der EU gilt in Serbien nicht automatisch, denn Serbien ist kein EU-Mitglied. Ohne eigenen Schutz kann ein Dritter Ihren Namen in Serbien anmelden und Ihnen die Nutzung dort sogar untersagen.
Dieser Beitrag erklärt die beiden Wege zum Markenschutz in Serbien: die nationale Anmeldung beim serbischen Amt für geistiges Eigentum und die Erstreckung einer bestehenden deutschen oder EU-Marke über das Madrider System. Zum Urheberrecht und zum Schutz von Software lesen Sie unseren Beitrag zum Urheberrecht in Serbien, zur steuerlichen Seite von Schutzrechten den Beitrag zur IP-Box in Serbien.
Rechtsgrundlage und zuständige Behörde
Zuständig ist das Amt für geistiges Eigentum der Republik Serbien, der Zavod za intelektualnu svojinu (ZIS) mit Sitz in Belgrad. Grundlage ist das Markengesetz (Zakon o žigovima, Službeni glasnik RS Nr. 6/2020), das laut WIPO am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz hat Serbien sein Markenrecht stark an das EU-Recht angeglichen und insbesondere ein Widerspruchsverfahren eingeführt.
Eine serbische Marke heißt žig. Sie schützt ein Zeichen für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist. Diese werden, wie in Deutschland und der EU, nach der internationalen Nizza-Klassifikation in 45 Klassen eingeteilt.
Welche Marke Sie anmelden können
Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer zu unterscheiden. In der Praxis sind das vor allem:
- Wortmarken: ein reiner Name, etwa ein Firmen- oder Produktname, unabhängig von Schrift und Farbe.
- Wort-Bild-Marken: ein Name in einer bestimmten Gestaltung oder mit Logo.
- Bildmarken: ein Logo ohne Wortbestandteil.
Nicht eintragungsfähig sind rein beschreibende Begriffe, etwa „Beste Immobilien Belgrad“ für Maklerdienste. Auch Zeichen, die mit älteren Marken verwechselbar sind, können scheitern, wenn deren Inhaber Widerspruch einlegt.
Eine Wortmarke bietet in der Regel den breitesten Schutz, weil sie den Namen in jeder Schreibweise erfasst. Wenn Ihr Budget nur eine Anmeldung zulässt, ist die Wortmarke meist die sinnvollere Wahl.
Weg 1: Nationale Anmeldung beim Zavod
Schritt 1: Recherche
Bevor Sie anmelden, prüfen Sie, ob es bereits identische oder ähnliche Marken für ähnliche Waren und Dienstleistungen gibt. Das ZIS bietet eine eigene Markendatenbank an. Ergänzend lohnt die WIPO Global Brand Database, in der auch international registrierte Marken mit Schutz für Serbien zu finden sind. Achten Sie auch auf serbische Schreibweisen in kyrillischer Schrift, denn ein ähnliches Zeichen in Kyrillisch kann ebenfalls ein Hindernis sein.
Schritt 2: Vertreter beauftragen
Ausländische natürliche und juristische Personen müssen sich im Verfahren vor dem ZIS durch einen in Serbien zugelassenen Vertreter vertreten lassen, typischerweise einen Markenanwalt oder einen eingetragenen Vertreter für gewerbliche Schutzrechte. Haben Sie bereits eine serbische Firma gegründet, kann diese als Inhaberin selbst anmelden. Ob Sie die Marke persönlich oder über Ihre Gesellschaft halten, ist eine strategische Entscheidung: Bei einem späteren Verkauf der Firma ist eine Marke im Firmenvermögen leichter mitzuübertragen.
Schritt 3: Anmeldung einreichen
Die Anmeldung enthält die Angaben zum Anmelder, die Darstellung des Zeichens, das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nach Klassen und den Nachweis der Gebührenzahlung. Die Anmeldung ist in serbischer Sprache einzureichen. Elektronische Einreichung ist möglich und laut serbischen Kanzleien günstiger als die Papierform.
Wichtig ist die Formulierung des Verzeichnisses. Ein zu enges Verzeichnis lässt Lücken, ein zu weites lädt zu Widersprüchen ein und kann später wegen Nichtbenutzung angreifbar werden.
Schritt 4: Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruch
Das Amt prüft die Anmeldung auf formelle Mängel und absolute Schutzhindernisse, etwa fehlende Unterscheidungskraft. Ist die Anmeldung in Ordnung, wird sie veröffentlicht. Ab der Veröffentlichung haben Inhaber älterer Rechte und andere Berechtigte drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Wird Widerspruch erhoben, hat der Anmelder 60 Tage Zeit für eine Stellungnahme (Quelle: Fachberichte zum neuen Markengesetz, u. a. FICPI und Schönherr).
Schritt 5: Eintragung und Schutzdauer
Ohne erfolgreichen Widerspruch wird die Marke eingetragen. Der Schutz gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Wird die Marke nach der Eintragung fünf Jahre lang nicht für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen benutzt, kann sie auf Antrag eines Dritten insoweit gelöscht werden.
Wie lange das Verfahren insgesamt dauert, hängt von der Auslastung des Amtes und davon ab, ob Widerspruch erhoben wird. Planen Sie lieber einen großzügigen Puffer ein und lassen Sie sich die aktuelle Bearbeitungsdauer von Ihrem Vertreter nennen.
Weg 2: Erstreckung über das Madrider System
Serbien ist Mitglied des Madrider Systems der WIPO. Haben Sie bereits eine deutsche Marke beim DPMA oder eine Unionsmarke beim EUIPO angemeldet oder eingetragen, können Sie darauf eine internationale Registrierung aufbauen und Serbien als Schutzland benennen.
So läuft es ab:
- Sie reichen den internationalen Antrag über Ihr Ursprungsamt ein, also DPMA oder EUIPO.
- Die WIPO prüft die Formalien, trägt die Marke im internationalen Register ein und übermittelt die Benennung an Serbien.
- Das ZIS prüft die Marke wie eine nationale Anmeldung. Erhebt es innerhalb der vorgesehenen Frist keine Schutzverweigerung, gilt die Marke in Serbien als geschützt.
Der Vorteil: ein Antrag, eine Sprache, eine Gebührenzahlung an die WIPO, und spätere Verlängerungen oder Inhaberwechsel erledigen Sie zentral. Ein serbischer Vertreter wird meist erst nötig, wenn das ZIS Einwände erhebt oder ein Widerspruch eingeht.
Der Nachteil ist die Abhängigkeit: In den ersten fünf Jahren hängt die internationale Registrierung von der Basismarke ab. Fällt die deutsche oder EU-Marke in dieser Zeit weg, etwa nach einem erfolgreichen Angriff, fällt auch der Schutz in Serbien. Die Umwandlung in eine nationale Anmeldung ist dann zwar möglich, bedeutet aber zusätzlichen Aufwand.
Nationale Anmeldung oder Madrid: Was passt zu Ihnen?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Sie haben noch keine Marke und wollen nur in Serbien tätig sein | Nationale Anmeldung beim ZIS |
| Sie haben eine DE- oder EU-Marke und erweitern nach Serbien | Madrid-Erstreckung |
| Sie planen mehrere Länder außerhalb der EU, etwa Serbien, Bosnien, Montenegro | Madrid, alle Länder in einem Antrag |
| Ihre Basismarke ist jung und angreifbar | Nationale Anmeldung prüfen, um die Abhängigkeit zu vermeiden |
| Ihr Markenname soll in Serbien anders lauten als in Deutschland | Nationale Anmeldung, weil Madrid dasselbe Zeichen voraussetzt |
Kosten realistisch einschätzen
Die Gebühren setzen sich aus amtlichen Gebühren und, bei Vertretung, aus Honoraren zusammen. Die amtlichen Gebühren des ZIS richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif und der Zahl der Klassen. Weil diese Beträge angepasst werden, nennen wir sie hier nicht, sondern empfehlen den Blick in den aktuellen Tarif auf der Website des ZIS oder die Auskunft Ihres Vertreters.
Für den Madrid-Weg berechnet die WIPO eine Grundgebühr und je benanntem Land eine Länder- oder Klassengebühr. Den genauen Betrag für Serbien und Ihre Klassen ermitteln Sie zuverlässig mit dem offiziellen Gebührenrechner der WIPO (Madrid Fee Calculator). Hinzu kommen die Kosten der Basismarke, falls diese noch nicht existiert: Beim DPMA beträgt die Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung 290 Euro für bis zu drei Klassen, beim EUIPO 850 Euro für die erste Klasse bei Online-Anmeldung (jeweils laut den Gebührenverzeichnissen der Ämter, bitte vor der Anmeldung auf Aktualität prüfen).
Typische Fehler bei der Markenanmeldung in Serbien
Zu spät anmelden. Serbien kennt grundsätzlich das Prinzip, dass die frühere Anmeldung Vorrang hat. Wer erst nach dem Markteintritt anmeldet, riskiert, dass ein Händler, ein ehemaliger Partner oder ein Trittbrettfahrer schneller war.
Nur die Unionsmarke haben. Eine EU-Marke schützt Sie in den EU-Mitgliedstaaten, aber nicht in Serbien. Das wird häufig übersehen.
Klassen vergessen. Ein Onlinehändler für Kleidung braucht nicht nur Klasse 25 für Bekleidung, sondern möglicherweise auch Klasse 35 für Einzelhandelsdienstleistungen. Prüfen Sie, welche Klassen Ihr tatsächliches Geschäft abdecken.
Kyrillische Schreibweise ignorieren. In Serbien sind lateinische und kyrillische Schrift gebräuchlich. Wenn Ihre Marke auch in Kyrillisch auftreten soll, sprechen Sie mit Ihrem Vertreter darüber, ob eine zusätzliche Anmeldung sinnvoll ist.
Marke nicht benutzen. Nach fünf Jahren ohne ernsthafte Benutzung ist die Marke angreifbar. Heben Sie Belege wie Rechnungen, Werbematerial und Screenshots Ihres Shops auf.
Marke und Firmengründung zusammen planen
Viele Gründer wählen zuerst einen Firmennamen, registrieren ihn bei der APR und denken erst später an die Marke. Die Eintragung eines Firmennamens im Handelsregister ist aber kein Markenschutz. Umgekehrt kann eine fremde ältere Marke Ihnen die Nutzung Ihres Firmennamens im geschäftlichen Verkehr erschweren. Prüfen Sie daher vor der Gründung, ob Ihr Wunschname als Marke frei ist. Wie die Gründung selbst abläuft, erklärt unser Ratgeber zur Firmengründung in Serbien. Einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zuwanderer gibt der Beitrag Rechtliche Grundlagen für Expats in Serbien.
Exgentum begleitet deutschsprachige Gründer bei der Firmengründung in Serbien und stellt bei Bedarf den Kontakt zu einem serbischen Markenvertreter her, damit Firmenname und Marke von Anfang an aufeinander abgestimmt sind.
Häufig gestellte Fragen
Gilt meine EU-Marke auch in Serbien?
Nein. Serbien ist kein EU-Mitglied, eine Unionsmarke entfaltet dort keine Wirkung. Sie brauchen eine nationale serbische Marke oder eine internationale Registrierung mit Benennung Serbiens.
Kann ich die Marke ohne serbischen Anwalt anmelden?
Als ausländischer Anmelder benötigen Sie für das nationale Verfahren einen in Serbien zugelassenen Vertreter. Beim Madrid-Weg reichen Sie über Ihr Heimatamt ein und brauchen einen serbischen Vertreter in der Regel erst bei Einwänden oder Widersprüchen.
Wie lange ist eine serbische Marke geschützt?
Zehn Jahre ab dem Anmeldetag, mit der Möglichkeit, den Schutz beliebig oft um jeweils zehn Jahre zu verlängern.
Was kann ich tun, wenn jemand meinen Namen bereits angemeldet hat?
Ist die Anmeldung noch nicht eingetragen, kommt ein Widerspruch innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung infrage, sofern Sie ältere Rechte haben. Bei bereits eingetragenen Marken sind Nichtigkeits- oder Löschungsanträge zu prüfen, etwa wegen Bösgläubigkeit oder Nichtbenutzung. Hier ist anwaltliche Beratung vor Ort unerlässlich.
Muss ich die Marke selbst halten oder kann meine serbische Firma Inhaberin sein?
Beides ist möglich. Eine Marke im Eigentum Ihrer Gesellschaft kann bei einem späteren Verkauf leichter mitübertragen werden. Eine Marke im Privatvermögen kann sinnvoll sein, wenn Sie sie mehreren Gesellschaften lizenzieren möchten. Die steuerlichen Folgen sollten Sie vorab mit einem Berater klären.
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