Wer nach Serbien auswandert, denkt zuerst an Aufenthaltstitel, Wohnung und Bankkonto. Steuerlich entscheidet sich aber zuerst in Deutschland, ob der Umzug überhaupt etwas ändert. Solange Sie dort einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt behalten, bleiben Sie mit Ihrem gesamten Welteinkommen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, ganz gleich, was Sie in Serbien angemeldet haben.
Dieser Artikel behandelt nur die deutsche Seite: wann der Wohnsitz steuerlich wirklich aufgegeben ist, welche Meldungen nötig sind, wie das Jahr des Wegzugs besteuert wird und was danach mit Ihren deutschen Einkünften geschieht. Wie Sie in Serbien steuerlich ansässig werden, lesen Sie in unserem Beitrag Steuerliche Ansässigkeit in Serbien: Warum Aufenthaltstitel oder Firma allein nicht reichen. Die Wegzugsteuer auf Firmenbeteiligungen nach § 6 AStG ist ein eigenes Thema, das wir unter Wegzugsbesteuerung vermeiden und Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Anteilen ausführlich behandeln.
Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung. Die genannten Vorschriften sind der Rahmen, die Anwendung auf Ihren Fall sollte ein Steuerberater mit Auslandserfahrung prüfen.
Zwei Anknüpfungspunkte: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
Nach § 1 Abs. 1 EStG ist unbeschränkt steuerpflichtig, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es genügt also einer der beiden Punkte. Für eine echte Wohnsitzaufgabe müssen Sie beide beenden.
Wohnsitz nach § 8 AO
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht die Meldeadresse. Daraus folgen einige Situationen, in denen der Wohnsitz trotz Umzug weiterbesteht:
- Sie behalten Ihre bisherige Wohnung möbliert und nutzen sie bei Besuchen in Deutschland weiter.
- Sie haben ein Zimmer im Haus der Eltern, über das Sie jederzeit verfügen können.
- Ihre Familie bleibt in der bisherigen Familienwohnung, während Sie in Serbien arbeiten.
- Sie besitzen eine Ferienwohnung in Deutschland, die Sie regelmäßig selbst nutzen.
Umgekehrt spricht für eine Aufgabe des Wohnsitzes, wenn Sie die Wohnung kündigen, verkaufen oder dauerhaft an Dritte vermieten. Eine eigene Immobilie, die langfristig vermietet ist, begründet für Sie keinen Wohnsitz, weil Sie sie nicht selbst nutzen können.
Gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er dort nicht nur vorübergehend verweilt. Ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt stets als gewöhnlicher Aufenthalt, kurzfristige Unterbrechungen werden dabei nicht berücksichtigt. Wer also nach dem formalen Umzug weiterhin den größten Teil des Jahres in Deutschland verbringt, bleibt auch ohne Wohnung unbeschränkt steuerpflichtig.
Abmelden ist Pflicht, reicht aber nicht
Melderechtlich müssen Sie sich nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Bewahren Sie die Abmeldebestätigung gut auf, Sie werden sie bei Banken, Versicherungen und Behörden mehrfach brauchen.
Steuerlich ist die Abmeldung nur ein Indiz. Das Finanzamt prüft im Zweifel, ob Sie tatsächlich keine Wohnung mehr innehaben und sich nicht mehr gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Wer abgemeldet ist, aber die Wohnung behält, hat steuerlich nichts gewonnen.
Was Sie dem Finanzamt mitteilen sollten
Eine automatische Information Ihres Finanzamts durch die Meldebehörde sollten Sie nicht voraussetzen. Teilen Sie den Wegzug selbst schriftlich mit. Folgende Angaben gehören in das Schreiben:
| Angabe | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Datum des Wegzugs | Grenze zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht |
| Neue Anschrift in Serbien | Zustellung von Bescheiden |
| Verbleib der deutschen Wohnung | Beleg für die Wohnsitzaufgabe |
| Verbleibende deutsche Einkünfte | Klärung der künftigen Zuständigkeit |
| Ggf. Empfangsbevollmächtigter in Deutschland | Erleichtert die Kommunikation |
Ihre steuerliche Identifikationsnummer bleibt bestehen. Je nachdem, welche deutschen Einkünfte Sie künftig haben, kann ein anderes Finanzamt zuständig werden. Bei Vermietungseinkünften ist das in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Für Empfänger einer deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
Das Wegzugsjahr: Eine Steuererklärung für zwei Phasen
Im Jahr des Umzugs sind Sie bis zum Wegzug unbeschränkt und danach gegebenenfalls beschränkt steuerpflichtig. Das Gesetz fasst beide Phasen nach § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG in einer Veranlagung zusammen: Inländische Einkünfte, die Sie nach dem Wegzug erzielen, werden in die Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht einbezogen.
Für Einkünfte, die Sie nach dem Wegzug im Ausland erzielen, etwa Ihr Gehalt in Serbien, gilt der Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Diese Einkünfte werden in Deutschland nicht besteuert, sie erhöhen aber den Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres. Wer im Wegzugsjahr in Deutschland gut verdient hat und danach in Serbien weiter verdient, sollte das bei der Planung berücksichtigen.
In der Praxis heißt das:
- Für das Wegzugsjahr geben Sie in aller Regel eine Einkommensteuererklärung ab, auch wenn Sie bis dahin als Arbeitnehmer nie eine abgeben mussten.
- Halten Sie Belege über das Wegzugsdatum und die ausländischen Einkünfte bereit, zum Beispiel Abmeldebestätigung, Mietvertrag in Serbien, Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise.
- Sind Sie verheiratet und zieht nur ein Partner weg, ist die Frage der Zusammenveranlagung gesondert zu prüfen.
Nach dem Wegzug: Was in Deutschland steuerpflichtig bleibt
Mit der Wohnsitzaufgabe endet nicht jede Steuerpflicht. Wer bestimmte inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG hat, ist nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig. Die häufigsten Fälle bei Auswanderern nach Serbien:
| Einkunftsart | Bleibt in Deutschland steuerpflichtig? |
|---|---|
| Miete aus einer Immobilie in Deutschland | Ja, Veranlagung beim Lagefinanzamt |
| Gesetzliche Rente aus Deutschland | Grundsätzlich ja, die Verteilung regelt das Doppelbesteuerungsabkommen |
| Arbeitslohn für Tätigkeit in Deutschland | Ja, für die in Deutschland ausgeübte Arbeit |
| Dividenden deutscher Aktiengesellschaften | Ja, über die Kapitalertragsteuer |
| Zinsen auf deutsche Bankguthaben | In der Regel nein, Ausnahmen gelten etwa für grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen |
| Gewinn aus einer deutschen Betriebsstätte | Ja |
Wie die deutsche Rente bei Wohnsitz in Serbien nach dem Doppelbesteuerungsabkommen behandelt wird, erklären wir in In diesen Ländern ist die deutsche Rente steuerfrei.
Der Grundfreibetrag fällt weg
Ein Punkt, der viele überrascht: Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird das zu versteuernde Einkommen nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG um den Grundfreibetrag erhöht. Praktisch steht Ihnen der Grundfreibetrag damit nicht zu, mit einer Ausnahme für Arbeitnehmereinkünfte. Werbungskosten und Betriebsausgaben dürfen Sie nur abziehen, soweit sie mit den deutschen Einkünften zusammenhängen. Wer also nur eine vermietete Wohnung in Deutschland behält, zahlt schon auf geringe Überschüsse Steuern.
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
Nach § 1 Abs. 3 EStG können Sie beantragen, wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden, wenn Ihre Einkünfte zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder Ihre nicht in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Dann erhalten Sie den Grundfreibetrag. Den Splittingtarif für Ehepaare nach § 1a EStG gibt es auf diesem Weg aber nur für Staatsangehörige der EU oder des EWR mit Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat. Serbien gehört nicht dazu, eine Zusammenveranlagung scheidet nach einem Umzug nach Serbien daher regelmäßig aus.
Bank und Depot
Informieren Sie Ihre deutsche Bank über den Wegzug. Freistellungsaufträge verlieren mit der Wohnsitzaufgabe ihre Grundlage, und die Bank muss Ihren Status für den Kapitalertragsteuerabzug ändern. Manche Banken verlangen dafür eine Ansässigkeitsbescheinigung aus dem neuen Wohnsitzstaat. Bei Depots mit erheblichen Beteiligungen sollten Sie vorab prüfen, ob die Wegzugsteuer greift.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG
Für deutsche Staatsangehörige, die in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen, gibt es eine Sonderregel. Nach § 2 Außensteuergesetz bleibt die Steuerpflicht für zehn Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, erweitert bestehen. Erfasst werden dann nicht nur die inländischen Einkünfte nach § 49 EStG, sondern alle Einkünfte, die bei unbeschränkter Steuerpflicht keine ausländischen Einkünfte wären. Das ist ein deutlich größerer Kreis.
Die Regel greift nur, wenn alle Voraussetzungen zusammen vorliegen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit und Vorgeschichte: Sie waren in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig.
- Niedrige Besteuerung im neuen Wohnsitzstaat: Diese liegt nach § 2 Abs. 2 AStG vor, wenn die Steuer im Ausland bei einem Einkommen von 77.000 Euro um mehr als ein Drittel geringer ist als die deutsche Einkommensteuer. Auch eine Vorzugsbesteuerung kann ausreichen.
- Wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland: Dazu zählt nach § 2 Abs. 3 AStG unter anderem, wenn Ihre nicht ausländischen Einkünfte mehr als 30 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte ausmachen oder 62.000 Euro übersteigen, oder wenn Ihr entsprechendes Vermögen mehr als 30 Prozent des Gesamtvermögens oder 154.000 Euro übersteigt. Auch Beteiligungen an inländischen Gewerbebetrieben können ausreichen.
Außerdem gilt eine Freigrenze: Die Regel wird nur in Jahren angewendet, in denen die betroffenen Einkünfte insgesamt mehr als 16.500 Euro betragen.
Ob Serbien im konkreten Fall als niedrig besteuernd gilt, hängt von der Vergleichsrechnung für Ihre Einkünfte ab. Bei den in Serbien üblichen Steuersätzen ist das häufig zumindest zu prüfen. Wer mit erheblichem Vermögen oder laufenden Einkünften aus Deutschland nach Serbien zieht, sollte § 2 AStG vor dem Umzug mit einem Steuerberater durchrechnen. Das Doppelbesteuerungsabkommen kann die Wirkung im Einzelfall begrenzen.
Checkliste für die Wohnsitzaufgabe
- Wohnung kündigen, verkaufen oder dauerhaft an Dritte vermieten, keine eigene Nutzungsmöglichkeit behalten
- Kein Zimmer bei Verwandten zur jederzeitigen Nutzung vorhalten
- Aufenthaltstage in Deutschland nach dem Umzug dokumentieren
- Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug
- Finanzamt schriftlich informieren, ggf. Empfangsbevollmächtigten benennen
- Bank, Depot und Versicherungen über den Wegzug informieren
- Steuererklärung für das Wegzugsjahr einplanen
- § 2 AStG und § 6 AStG vor dem Umzug prüfen lassen
- Gleichzeitig in Serbien eine echte Ansässigkeit aufbauen
Die serbische Seite gleichzeitig regeln
Die deutsche Wohnsitzaufgabe ist nur die halbe Arbeit. Damit Sie nicht ohne Steueransässigkeit dastehen, brauchen Sie in Serbien einen echten Lebensmittelpunkt mit Wohnung, Aufenthaltstitel und Alltag vor Ort. Exgentum begleitet deutschsprachige Zuzügler in Belgrad bei Wohnungssuche, Aufenthaltstitel und Bankkonto, damit die Belege für Ihren neuen Wohnsitz von Anfang an sauber zusammenkommen. Die steuerliche Gestaltung selbst gehört in die Hände eines Steuerberaters, den Sie mit diesen Unterlagen gut vorbereitet aufsuchen.
Häufige Fragen
Bin ich nach der Abmeldung automatisch nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig?
Nein. Die Abmeldung ist nur ein Indiz. Entscheidend ist, ob Sie tatsächlich keine Wohnung mehr innehaben, die Sie nutzen können, und sich nicht mehr gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
Darf ich meine Wohnung in Deutschland behalten?
Ja, aber wenn Sie sie selbst nutzen können, bleibt Ihr Wohnsitz in der Regel bestehen. Dauerhaft an Dritte vermietet begründet sie keinen Wohnsitz mehr, die Mieteinnahmen bleiben aber in Deutschland steuerpflichtig.
Muss ich im Jahr des Umzugs eine Steuererklärung abgeben?
In aller Regel ja. Im Wegzugsjahr werden unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht zusammen veranlagt, und ausländische Einkünfte nach dem Wegzug wirken über den Progressionsvorbehalt auf den Steuersatz.
Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?
Eine Regel aus § 2 AStG für Deutsche, die in ein niedrig besteuerndes Land ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Sie gilt bis zu zehn Jahre und erfasst mehr Einkünfte als die normale beschränkte Steuerpflicht.
Wie oft darf ich nach dem Umzug nach Deutschland reisen?
Eine feste Tagesgrenze für Besuche gibt es nicht. Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten begründet aber stets einen gewöhnlichen Aufenthalt, und eine verfügbare Wohnung kann schon bei kürzeren Besuchen einen Wohnsitz bedeuten.
Bekomme ich als beschränkt Steuerpflichtiger den Grundfreibetrag?
Grundsätzlich nicht, außer bei Arbeitnehmereinkünften. Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG können Sie aber beantragen, wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden.
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